Das nächste Hochwasser kommt bestimmt. Um dafür gewappnet zu sein, arbeiten die Günztal-Gemeinden Ottobeuren, Westerheim, Markt Rettenbach, Sontheim, Erkheim, Babenhausen und Deisenhausen seit fast sechs Jahren gemeinsam mit dem Wasserwirtschaftsamt Kempten an einem umfassenden Hochwasserschutz. Sechs Gemeinden haben sich bereits klar für das interkommunale Großprojekt ausgesprochen, am Montag (14. November 2011) ist es erneut Thema in Erkheim. Das Wasserwirtschaftsamt Kempten und das Landratsamt Unterallgäu klären über einige Unklarheiten auf:
Im Mittelpunkt der Diskussion um das Hochwasserschutzprojekt steht dessen Finanzierung. Wie verteilen sich die Kosten? Aktuell sind für das Projekt in den kommenden Jahrzehnten laut Helmut Weis vom Wasserwirtschaftsamt Kempten Investitionen in Höhe rund rund 56 Millionen Euro notwendig - 50 Prozent davon wird der Freistaat Bayern übernehmen, die andere Hälfte wird nach einem genau festgelegten Schlüssel auf die betroffenen sieben Gemeinden umgelegt. Zudem sollen sich daran weitere Gemeinden beteiligen, die von den Maßnahmen ebenfalls profitieren. Sobald Gewissheit besteht, dass das Projekt umgesetzt wird, finden hierzu Verhandlungen statt. Gleichzeitig verpflichten sich die Gemeinden dazu, 100 Jahre lang für Unterhalt und Betrieb der geplanten Rückhaltebecken aufzukommen. Auch dafür erhalten sie Geld vom Freistaat. Insgesamt trägt der Freistaat also letztlich über 70 Prozent der Gesamtkosten des Projekts.
Die Gemeinden sollen für 100 Jahre die Kosten für Unterhalt, Betrieb und Überwachung der Rückhaltebecken übernehmen. Ist dies nicht eine große Bürde für kommende Generationen? Ohne Zweifel würden die Haushalte der beteiligten Gemeinden über einen langen Zeitraum belastet. Über einen Zweckverband wird es den Gemeinden laut Weis aber sicherlich gelingen, kostengünstige Lösungen für den Unterhalt zu finden und durch höhere Eigenleistungen weitere Kosten einzusparen. Dabei dürfe man keinesfalls vergessen, welch hohen finanziellen Schäden im Falle eines Hochwassers entstehen würden. Diese müsse man den Unterhaltskosten gegenüberstellen.
Könnte sich der Freistaat nicht noch stärker an den Kosten beteiligen? Der Beitrag, mit dem sich die Städte und Gemeinden an Hochwasserprojekten des Freistaates beteiligen müssen, beträgt derzeit bayernweit generell 50 Prozent. Die betroffenen Kommunen können ihren Investitionsanteil um 15 Millionen Euro verringern, indem sie die Unterhaltungskosten übernehmen. Dies ist ein Angebot des Freistaates Bayern, um den Kommunen die Finanzierung ihres Beitrages zu erleichtern.
Müssen die Bürger der beteiligten Gemeinden damit rechnen, dass sie für den Hochwasserschutz persönlich zur Kasse gebeten werden? Laut Bayerischem Wassergesetz könnten diejenigen, die für den Unterhalt des Gewässers und für den Hochwasserschutz verantwortlich sind, Beiträge von den Bürgern einfordern, die Vorteile davon haben. Dies war aber laut dem Fachbereich Wasserrecht des Landratsamts bislang bei keinem einzigen Hochwasserschutzprojekt im Unterallgäu der Fall. Auch beim Hochwasserschutz Günztal ist dies nicht geplant.
Wie bringt sich der Landkreis Unterallgäu ein? Auch der Landkreis Unterallgäu steht laut Landrat Hans-Joachim Weirather voll hinter dem Projekt - schließlich sei es „eine einzigartige Chance, das Hochwasserproblem aller im Günztal lebenden Bürger zu lösen“. So habe der Kreistag beispielsweise seinerseits bereits ein Zeichen gesetzt und ein Wasserkraftwerk bei Engetried erworben, um ein Hindernis zum Bau eines Rückhaltebeckens an der Östlichen Günz aus dem Weg zu räumen.
Welche Folge hätte es, wenn jetzt nicht alle Gemeinden an einem Strang ziehen? Durch umfangreiche Studien und Vergleiche ist nachgewiesen, dass die vorliegende Planung mit einem umfassenden Hochwasserschutz für das gesamte Günztal im Unterallgäu die eindeutig kostengünstigste ist. Das Projekt kann jedoch nur umgesetzt werden, wenn die Finanzierung gesichert ist. Wenn sich nicht alle Beteiligten vertraglich verpflichten, ihren finanziellen Beitrag zu leisten, dann kann das Projekt nicht verwirklicht werden. An teureren Einzellösungen wird sich der Freistaat an Gewässern in seinem Zuständigkeitsbereich laut Weis nicht beteiligen.
Warum ist ein 100-jährliches Hochwasser Grundlage der Planungen? Würden nicht auch kleinere Maßnahmen ausreichen? Nach den bestehenden Wassergesetzen muss ein 100-jährliches Hochwasser als Bemessungsgrundlage dienen. Ansonsten wäre keinerlei staatliche Förderung möglich und keine Rechtssicherheit gegeben.
Hochwasserschutz Günztal
Ziel dieses Projekts ist es, den Gemeinden entlang der Östlichen und Westlichen Günz, der Günz und der Schwelk mit Hilfe der so genannten Rückhaltebecken einen weitreichenden Hochwasserschutz zu bieten. Dabei sollen die bei einem Hochwasser auftretenden Wassermassen für Markt Rettenbach, Ottobeuren, Westerheim, Sontheim, Erkheim und die Günz-Gemeinden Babenhausen und Deisenhausen so weit gedrosselt werden, dass die Hochwasserprobleme mit moderaten örtlichen Ausbaumaßnahmen beherrscht werden können. Zusätzlich wird auch die Schwelk berücksichtigt, was sich positiv auf Westerheim, Attenhausen und Frechenrieden auswirken soll.
Info: Weitere Informationen gibt es <link>hier bei uns im Internet.