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Hohe Priorität für Entlastung von Memmingerberg

Hohe Priorität für Entlastung von Memmingerberg

Von: sdo

Wie wichtig es ist, so schnell wie möglich eine Entlastungsstraße von der Autobahn-Anschlussstelle Memmingen-Ost zum Fliegerhorst-Konversionsgelände zu bauen, haben die Mitglieder des Kreisausschusses des Unterallgäuer Kreistags jetzt in ihrer Sitzung bekräftigt. Einstimmig beschlossen sie, mit der Variante in das Planfeststellungsverfahren zu gehen, die vom Kreisverkehr an der Anschlussstelle Memmingen-Ost südlich der Autobahn in einem Bogen zu einem Kreisverkehr beim Konversionsgelände führt. Gleichzeitig stellte der Kreisausschuss heraus, wie wichtig darüber hinaus der Bau einer neuen Autobahn-Anschlussstelle ist, um der steigenden Verkehrsbelastung zu begegnen, die von Allgäu Airport und Gewerbegebiet ausgeht. Diese Anschlussstelle wird der Landkreis beim Bund beantragen.

Michele Mongella vom Ingenierbüro IWA stellte in der Sitzung die Vor- und Nachteile der verschiedenen Trassenvarianten der Entlastungsstraße heraus. Hier habe die so genannte „Variante 1“ die meisten Vorteile. Diese beginnt beim Kreisverkehr an der Anschlussstelle Memmingen-Ost, verläuft zunächst parallel zur Autobahn und mündet in einen neuen Kreisverkehr beim Konversionsgelände. Sie sei auch mit rund 4,1 Millionen Euro rund halb so teuer wie die „Variante 4“, die von der Anschlussstelle Memmingen-Ost zunächst in Richtung Trunkelsberg und von dort über eine Brücke über die Autobahn zum Konversionsgelände führt.

Claus Kiener vom Ingenieurbüro Modus Consult erläuterte das Verkehrsgutachten, in dem die vorhandenen Straßen und deren Verkehrsbelastung sowie die verschiedenen Entwicklungsszenarien des Konversionsgeländes betrachtet wurden. Sein Fazit: Als erste Stufe zur Entlastung der Gemeinde Memmingerberg ist der Bau einer Umgehungsstraße dringend und unumgänglich. Die Varianten 1 und 4 entlasten die Gemeinde Memmingerberg dabei laut Kiener ungefähr in gleicher Weise. Bei einer entsprechenden Entwicklung des Konversionsgeländes und des damit verbundenen Verkehrsaufkommens sei eine neue Anschlussstelle unabdingbar, so Kiener.

Der Leiter der Dienststelle Kempten der Autobahndirektion Südbayern, Gernot Rodehack, erläuterte dem Ausschuss den Weg zu einem neuen Autobahnanschluss. Im besten Fall könne es in fünf Jahren mit dem Baubeginn klappen, allerdings stünden hinter dieser Prognose sehr viele Fragezeichen. So habe es beispielsweise von den ersten Planungen bis zum Bau der A7-Anschlussstelle Bellenberg 17 Jahre gedauert.

Als Bürgermeister von Memmingerberg sowie Vorsitzender von Verwaltungsgemeinschaft und Zweckverband Konversion sprach Alwin Lichtensteiger die spürbare Verkehrsbelastung seiner Gemeinde an. Der Bau einer Entlastungsstraße sei - wie auch Beschlüsse des Gemeinderats deutlich machten - alternativlos.

Die Mitglieder des Kreisausschusses waren sich einig, dass die Bürger von Memmingerberg vom Verkehr entlastet werden müssen und deshalb so schnell wie möglich eine Umfahrung gebaut werden soll. So sprach sich der Kreisausschuss einstimmig dafür aus, ins Planfeststellungsverfahren zu gehen. Gleichzeitig bekräftigte der Kreisausschuss, wie wichtig der Bau einer neuen Autobahn-Anschlussstelle für die Konversionsfläche ist. Nun wird die Verwaltung einen entsprechenden Antrag stellen, über den die Bundesrepublik dazu aufgefordert wird, den Bau zu prüfen, entsprechend der Verkehrsbedürfnisse zu planen und zu errichten.

 

 

Kreuzungsumbau in Markt Rettenbach beginnt definitiv in diesem Jahr

Definitiv noch in diesem Jahr beginnen wird der Umbau der Kreuzung in der Ortsmitte von Markt Rettenbach. Dort treffen sich die Staatsstraßen 2012 und 2013 mit der Kreisstraße MN 32, also der Ortsdurchfahrt in Richtung Gottenau. Die Weichen für diese Baumaßnahme hat der Unterallgäuer Kreisausschuss jetzt in seiner Sitzung ebenfalls gestellt. Die erforderlichen Finanzmittel stehen im Haushalt bereit.

 

Nähere Informationen über die Arbeit des Unterallgäuer Kreistags und seiner Ausschüsse finden Sie übrigens in <link>diesem Bereich unseres Internetauftritts.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.07.2024