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Im Unterallgäu bleiben die Müllgebühren stabil und niedrig

Im Unterallgäu bleiben die Müllgebühren stabil und niedrig

Von: PS

Über 500 Seiten umfasst der Haushaltsentwurf des Landkreises Unterallgäu. Im Umweltausschuss des Kreistages informierten sich nun die Räte über die Ausgaben und Einnahmen in den Bereichen Abfallwirtschaft, Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz und Klimaschutz.

Gesondert zu betrachten ist dabei der Etat der Abfallwirtschaft. Er ist unabhängig vom Gesamthaushalt und in sich ausgeglichen. Sachgebietsleiter Anton Bauer versorgte die Räte mit interessanten Fakten: Die Unterallgäuer trennen vermehrt Müll. So hat der Landkreis im Jahr 2014 fünf Prozent mehr Altpapier, elf Prozent mehr Biomüll und zehn Prozent mehr Leichtverpackungen gesammelt als im Vorjahr. Die Gesamtabfallmenge lag bei 23.349 Tonnen und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 0,54 Prozent zurückgegangen.  

Die größten Ausgaben fallen bei der Müllabfuhr und Verbrennung an. Bauer machte deutlich, Mülltrennung lohne sich für den Bürger: „Insgesamt zahlen wir für die Sammlung und Entsorgung einer Tonne Restmüll 248 Euro. Wird der Abfall verwertet, zahlen wir je Tonne nur 35 Euro.“

Die Abfallwirtschaft finanziert sich hauptsächlich mit Gebühren - wobei Bauer hervorhebt: „Wir sind bei fast allen Gefäßgrößen günstiger als noch im Jahr 1991.“ Und er vermutet, bei unveränderten Rahmenbedingungen bleiben die Gebühren bis 2020 stabil.

Als „Bürgeranlagen im besten Sinn“ bezeichnete Bauer die Fotovoltaik-Anlagen auf Dächern verschiedener Abfallentsorgungsanlagen. Die Vergütung lag 2014 bei rund 109.000 Euro. Laut Bauer sorgen unter anderem diese Einnahmen dafür, dass die Entsorgungsgebühren für die Bürger weiterhin niedrig bleiben.

Weil Bauer in den kommenden Jahren mit mehr Ausgaben für Rekultivierung und Nachsorge auf den zwölf Unterallgäuer Altdeponien rechnet, schlug er vor, Geld aus der Gebührenrücklage in die Sonderrücklage für Rekultivierung und Nachsorge zu verschieben. Insgesamt schließt der Haushalt der Abfallwirtschaft mit neun Millionen Euro.

 

Naturschutz widmet sich der Bachmuschel

Für die Bereiche Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz hatte zuvor Sachgebietsleiter Konrad Schweiger die Haushaltsansätze vorgestellt. Um zu verdeutlichen, welche Naturschutzprojekte der Landkreis unterstützt, referierte Dr. Michael Schneider vom Landschaftspflegeverband über das Biodiversitätsprojekt „Bachmuschel und Helm-Azurjungfer“. Projektträger sind der Bund Naturschutz und der Landschaftspflegeverband. Ziel ist, die Populationen der Bachmuscheln und der Helm-Azurjungfern im Unterallgäu zu erhalten. Die Bachmuschel kommt insbesondere in Wassergräben bei Lauben und Erkheim vor. Von nur noch neun Populationen in ganz Bayern befinden sich zwei im Unterallgäu. Für die Helm-Azurjungfer, eine Libellenart, ist das Unterallgäu eine wichtige Brücke zwischen den Lebensräumen in den Voralpen und dem Donautal.

Die Ausgaben und Einnahmen im Bereich Klimaschutz stellte außerdem Klimaschutzbeauftragte Andrea  Ruprecht vor. Sowohl den Haushaltsentwurf der Abfallwirtschaft, als auch die Ansätze für Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie Klimaschutz nahm der Ausschuss zustimmend zur Kenntnis und empfahl dem Kreistag, diese im Haushalt zu berücksichtigen.

 

Gelber Sack im Bringsystem bleibt vorerst

Alle drei Jahre verhandelt die Abfallwirtschaft des Landkreises neu mit Betreibern eines Rücknahmesystems für Verpackungen. Der neue Vertrag soll dann von 2016 bis 2018 greifen. Deshalb überdachte der Umweltausschuss die bisherige Praxis im Unterallgäu: Verpackungen sammelt der Bürger im gelben Sack und bringt diesen zum Wertstoffhof. „Wir hatten uns für dieses System entschieden, um an unseren Wertstoffhöfen festzuhalten“, erinnerte Landrat Hans-Joachim Weirather. Bauer betonte, dank der kontrollierten Annahme würden im gelben Sack nur die Materialien landen, die dort auch hineingehören. Zudem stehe ein neues Wertstoffgesetz zur Debatte, das aber noch nicht spruchreif sei. Weirather empfahl: „Wir belassen es vorerst bei unserem System. Änderungen können wir in Erwägung ziehen, wenn es eine klare bundespolitische Rechtssetzung gibt.“ Dem stimmte der Ausschuss zu.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 10.10.2024