Der Landkreis Unterallgäu hat an drei Tagen in Folge die 7-Tage-Inzidenz von 35 überschritten. Ab Dienstag gelten deshalb in vielen Bereichen die 3G-Regeln - man muss für den Zutritt also geimpft, genesen oder getestet sein. Für Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig im Rahmen des Schulbesuchs Testnachweise erbringen müssen, reicht als Nachweis der Schülerausweis - auch in den Ferien. Kinder bis zum sechsten Geburtstag müssen keinen Nachweis erbringen.
Die 3G-Regel gilt für
- die Innengastronomie,
- Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, vom Theaterbesuch über Sportveranstaltungen bis zur Hochzeitsfeier,
- Freizeiteinrichtungen in geschlossenen Räumen wie zum Beispiel Thermen, aber auch für Indoor-Bereiche von Freizeitparks,
- die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleitungen, zum Beispiel beim Frisör,
- Sport in geschlossenen Räumen,
- den Besuch von Krankenhäusern,
- die Beherbergung - bei Ankunft und erneut alle 72 Stunden.
Der Test darf maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test darf vor höchstens 48 Stunden durchgeführt worden sein.
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