Am dritten Tag in Folge hat der Landkreis Unterallgäu die 7-Tage-Inzidenz von 50 überschritten. Deshalb gelten ab Freitag wieder strengere Corona-Regeln, insbesondere Kontaktbeschränkungen.
Zusammenkommen dürfen nur noch drei Hausstände, maximal zehn Personen. Geimpfte und Genesene sowie zu diesen Haushalten gehörende Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Öffentliche Veranstaltungen mit klar begrenztem, geladenem Personenkreis sind drinnen mit maximal 25 Personen, im Freien mit maximal 50 Personen möglich - geimpfte und genesene Personen eingerechnet. Bei privaten Veranstaltungen aus bestimmten Anlass - zum Beispiel eine Geburtstagsfeier - gilt die gleiche Personengrenze, jedoch werden geimpfte und genesen Personen nicht eingerechnet. In geschlossenen Räumen gilt bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen weiterhin die 3G-Regel. Auch in den hier nicht aufgeführten Bereichen bleiben die seit Dienstag gültigen Regeln - auch die 3G-Regel - bestehen. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.unterallgaeu.de/corona