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Im Unterallgäu leben rund 800 Biber

Im Unterallgäu leben rund 800 Biber

Von: Pressestelle

Überall im Unterallgäu leben inzwischen Biber. „Der Biber ist flächendeckend im Landkreis angekommen“, berichtete Stephanie Schindler im Umweltausschuss des Unterallgäuer Kreistags. Mit 800 Tieren seien inzwischen wohl alle geeigneten Biberreviere besiedelt. Damit sei wahrscheinlich auch das Maximum an Bibern  erreicht.

Die Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt informierte in der Sitzung über das Bibermanagement im Landkreis. Kreisrat Stefan Fäßler hatte beantragt, dass das Thema im Umweltausschuss auf die Tagesordnung kommt. Lebten im Jahr 2008 noch rund 350 Biber in 87 Revieren, waren es 2018 bereits 800 Biber in 200 Revieren, wie Schindler erläuterte. Die Zahlen wurden bei zwei Biberkartierungen zusammen mit den vier Biberberatern des Landkreises erhoben.

Grundsätzlich ist der Nager laut Schindler streng geschützt. Unter bestimmten Umständen darf er zwischen 1. September und 15. März jedoch abgefangen werden. Dafür muss mindestens eine von drei Grundvoraussetzungen erfüllt ein: So muss mit dem Abfang ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden verhindert werden, der Abfang muss im Interesse der Gesundheit des Menschen sein oder es müssen Gründe der öffentlichen Sicherheit dafür sprechen. Abgefangen werden darf der Biber zum Beispiel an Kläranlagen, an Triebwerkskanälen von Wasserkraftanlagen, an gewerblichen Fischzuchten, an gefährdeten Stau- und Hochwasserschutzanlagen wie Stauwehren, Deichen oder Dämmen. Darüber hinaus seien auch Genehmigungen in Einzelfällen möglich, so Schindler. Insgesamt werden nach ihren Worten jährlich rund 60 Biber abgefangen.

Neben den Tieren selbst sind auch die Dämme streng geschützt. „Biberdämme dürfen grundsätzlich nicht eigenmächtig entfernt werden“, informierte die Leiterin der Naturschutzbehörde. Dafür sei die Zustimmung der Behörde oder eines Biberberaters erforderlich.

Der Biber richtet Schäden in Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft an. 2018 gab es laut Schindler in 24 Fällen mit einer Schadenssumme von insgesamt rund 6800 Euro eine anteilige finanzielle Entschädigung aus dem bayerischen Biberschadensfonds. Grundsätzlich müssten aber zunächst Präventivmaßnahmen ergriffen werden, erklärte Schindler. Zum Beispiel können Bäume geschützt, Elektrozäune aufgestellt oder die Ufer mit Stahlmatten verbaut werden. Bewährt habe sich auch die Biberberatung. „Durch Aufklärung vor Ort lassen sich viele Biberkonflikte lösen.“

Info: Weitere Informationen rund um den Biber im Internet unter www.unterallgaeu.de/biber

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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 08.10.2024