DRUCKEN
Immer mehr Kinder und Jugendliche brauchen Hilfe

Immer mehr Kinder und Jugendliche brauchen Hilfe

Auch im Unterallgäu macht die Corona-Pandemie Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Das wurde deutlich, als Jugendamtsleiterin Christine Keller im Jugendhilfeausschuss den Haushaltsansatz für 2022 vorstellte. Immer mehr junge Menschen brauchen Hilfe, was sich beim Jugendamt in den Kosten für entsprechende Maßnahmen niederschlägt. So rechnet Keller damit, dass im kommenden Jahr 12,06 Millionen Euro für die Jugendhilfe anfallen und damit 1,5 Millionen Euro mehr als 2021.

Zum einen habe die Pandemie bereits vorhandene Probleme verstärkt, sagte Keller. Zum anderen hätten die coronabedingten Einschränkungen wie zum Beispiel die monatelangen Schulschließungen auch neue Probleme erzeugt. Das zeige sich etwa bei den Schulbegleitungen. Dabei werden seelisch behinderte Kinder - zum Beispiel Autisten - im Unterricht von einer Fachkraft unterstützt, um sie in den Schulalltag zu integrieren. Fanden im vergangenen Jahr 23 solcher Schulbegleitungen statt, sind es mittlerweile bereits 41, so die Jugendamtsleiterin.

Aufgrund der Corona-Pandemie habe man viele Schulbegleitungen nicht beenden können. „Viele Kinder haben während der Schulschließungen wieder Rückschritte gemacht.“ Deshalb sei die Begleitung in vielen Fällen weiterhin erforderlich. Zudem sei auch der Bedarf an neuen Schulbegleitungen gestiegen. Aus diesen Gründen erwartet die Leiterin des Jugendamts bei den Kosten für die sogenannte Eingliederungshilfe, zu der die Schulbegleitungen gehören, eine Kostensteigerung von 2,96 Millionen Euro auf 3,76 Millionen Euro.

Bemerkbar gemacht hat sich die Pandemie laut Keller auch bei den Hilfen für junge Volljährige. Hier rechnet sie mit einer Steigerung von 651.000 Euro in diesem Jahr auf 819.000 Euro im kommenden Jahr. Immer mehr junge Frauen litten unter Depressionen oder Essstörungen und bräuchten Hilfe.

Einen großen Anteil an den Gesamtausgaben für die Jugendhilfe hat mit 2,5 Millionen Euro auch die Heimerziehung. Die Kosten fielen für die Unterbringung von 43 Kindern und Jugendlichen an. Gestiegen sind darüber hinaus unter anderem auch die Ausgaben für Erziehungsbeistandschaften, die Sozialpädagogische Familienhilfe oder die Vollzeitpflege. „Immer mehr Familien sagen, sie brauchen Hilfe.“ Diese Entwicklung sei bereits in den vergangenen Jahren zu beobachten gewesen, die Pandemie habe die Situation jedoch verschärft.

Auch wenn die Kosten für die Jugendhilfe jedes Jahr steigen, seien die Ausgaben nicht diskutierbar, sagte Landrat Alex Eder. Denn der Bedarf sei eindeutig da und „das Geld ist an der richtigen Stelle investiert“. Ähnlich sah es auch der Jugendhilfeausschuss. Er empfahl dem Kreistag einstimmig, die Haushaltsansätze wie vorgeschlagen zu bilden.

 

Weitere Themen in Kürze:

  • Neue Richtlinie zur Kindertagespflege: Wer im Unterallgäu Kinder in Tagespflege betreut, bekommt ab Januar unter Umständen mehr Geld. Der Jugendhilfeausschuss hat eine neue Richtlinie zur Kindertagespflege im Landkreis beschlossen, die ab dem neuen Jahr gilt. Damit verbunden ist eine Erhöhung des Zuschlags für die Betreuung am Wochenende und zu Nachtzeiten von 15 auf 20 Prozent. Findet eine Betreuung am Samstag oder Sonntag statt oder zwischen 20 und 5 Uhr, erhalten Tagespflegepersonen bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 40 Stunden künftig einen Zuschlag von 78 Euro im Monat. Außerdem wurde die Richtlinie zur Tagespflege an eine gesetzliche Änderung angepasst. Für die Tätigkeit als Tagespflegeperson sind laut Kinderbetreuungsgesetz nun Qualifizierungsmaßnahmen im Umfang von mindestens 160 Stunden erforderlich. Wer diese Vorgabe erfüllt, bekommt 30 Prozent Qualifizierungszuschlag. Das entspricht bei einer wöchentlichen Betreuung von 40 Stunden 117 Euro pro Monat. Wer vier Jahre Erfahrung hat oder speziell ausgebildet ist, erhält 40 Prozent des Zuschlags beziehungsweise 156 Euro. Aktuell gehen im Unterallgäu 71 Kinder in die Tagespflege. 26 Personen bieten diese Betreuungsform an. „Ziel ist es, dass es wieder mehr Tagespflegepersonen werden“, sagte Jugendamtsleiterin Christine Keller. Als Flächenlandkreis sei man auf diese Alternative zur Kindertagesstätte angewiesen. Coronabedingt hätten viele Tagespflegepersonen aufgehört.
  • Auszeit für Pflegefamilien: Familien, die ein fremdes Kind bei sich aufgenommen haben, stehen oft vor Herausforderungen. Denn Pflegekinder sind häufig traumatisiert, leiden an psychischen Erkrankungen oder bringen Probleme aus der Herkunftsfamilie mit. Wird die Belastung der Pflegefamilien zu groß, können sie ihr Pflegekind künftig vorrübergehend in eine Auszeitfamilie geben, beschloss der Jugendhilfeausschuss. Bis zu vier Wochen und bei Bedarf auch länger wird das Kind dann dort versorgt, bevor es zurück in die Pflegefamilie kommt. Aktuell leben im Unterallgäu 75 Kinder und junge Erwachsene bei einer Pflegefamilie. 
  • Jugendsozialarbeit an Grundschule Mindelheim: An der Grundschule Mindelheim soll es nach dem Willen des Jugendhilfeausschusses ab Januar Jugendsozialarbeit in Form einer halben Stelle geben. Es handelt sich dabei um die erste Grundschule im Unterallgäu, an der das Angebot eingeführt werden soll. Bisher gibt es Jugendsozialarbeit an allen Mittelschulen, an der Berufsschule Mindelheim und an den Außenstellen in Bad Wörishofen und Memmingen sowie am Sonderpädagogischen Förderzentrum Mindelheim. Laut Jugendamtsleiterin Christine Keller ist die Jugendsozialarbeit aus verschiedenen Gründen erforderlich - unter anderem aufgrund der Größe der Schule, der Zusammensetzung der Schülerschaft und dem Geschehen im Schulalltag. Außerdem habe die Corona-Pandemie viele Probleme erzeugt und der Beratungsbedarf bei der bereits an der Grundschule beschäftigten Sozialpädagogin sei stark gestiegen. Sozialarbeit gibt es an der Mindelheimer Grundschule schon - so wie an sieben weiteren Grundschulen im Landkreis. Der Unterschied zwischen Sozialarbeit und Jugendsozialarbeit besteht laut Keller darin, dass sich erstere an alle Schüler richtet. Bei der Jugendsozialarbeit dagegen stehe die Einzelfallarbeit im Vordergrund. „Diese richtet sich an junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maß auf Unterstützung angewiesen sind.“
Inhalt zuletzt aktualisiert am: 06.11.2024