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Jetzt an Fahrkostenerstattung denken

Jetzt an Fahrkostenerstattung denken

Wer im vergangenen Schuljahr seine Fahrkarten gesammelt hat, sollte jetzt daran denken, diese so bald wie möglich beim Landratsamt Unterallgäu einzureichen: Noch bis 31. Oktober kann die Erstattung der Fahrkosten beantragt werden. Später eingehende Anträge dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Fahrtkostenerstattung beantragen können Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab der elften Jahrgangsstufe sowie Schüler an Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Berufsschulen (Teilzeit- und Blockunterricht). Erstattet werden die Kosten der notwendigen Beförderung zur nächstgelegenen Schule allerdings nur, wenn die Familienbelastungsgrenze von 490 Euro pro Schuljahr und Familie überschritten wird. Diese Grenze entfällt ganz oder verringert sich, wenn Schüler oder ihre im Haushalt lebenden Unterhaltsleistenden zu Beginn beziehungsweise im Laufe des Schuljahres Anspruch auf

  • Kindergeld für mindestens drei Kinder
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder
  • Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Hartz IV)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

hatten. In diesen Fällen muss der Antrag einen entsprechenden Nachweis enthalten.

Grundsätzlich muss immer der Antrag mit den entsprechenden Fahrausweisen und einer Schulbestätigung beim Landratsamt Unterallgäu (Postfach 1362, 87713 Mindelheim) eingereicht werden. Antragsformulare sind im Gebäude 6 des Landratsamts (Champagnatplatz 4, 1. Stock, Zimmer 237, Telefon 08261/995 349) oder bei den Schulen erhältlich.

Nähere Informationen findet man auch im Internet unter www.unterallgaeu.de/oepnv

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 31.10.2024