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Jetzt an Fahrtkostenerstattung denken

Jetzt an Fahrtkostenerstattung denken

Wer im vergangenen Schuljahr seine Fahrkarten gekauft hat, sollte jetzt daran denken, diese so bald wie möglich beim Landratsamt Unterallgäu einzureichen: Noch bis 31. Oktober kann die Erstattung der Fahrtkosten beantragt werden. Später eingehende Anträge dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Fahrtkostenerstattung können Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab der elften Jahrgangsstufe sowie Schüler an Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Berufsschulen (Teilzeit- und Blockunterricht) beantragen. Erstattet werden die Kosten der notwendigen Beförderung zur „nächstgelegenen Schule“ allerdings nur, wenn die Belastungsgrenze von 320 Euro pro Schüler und Schuljahr beziehungsweise 490 Euro pro Schuljahr und Familie überschritten wird. Diese Grenze entfällt ganz oder verringert sich, wenn Schüler oder ihre im Haushalt lebenden Unterhaltsleistenden zu Beginn beziehungsweise im Laufe des Schuljahres Anspruch auf

  • Kindergeld für mindestens drei Kinder
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Hartz IV) oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

hatten. In diesen Fällen muss der Antrag einen entsprechenden Nachweis enthalten.

Grundsätzlich muss immer der Antrag mit den Original-Fahrausweisen oder bei digitalen Fahrkarten mit sämtlichen Abbuchungsnachweisen sowie eine Schulbestätigung beim Landratsamt Unterallgäu (Postfach 1362, 87713 Mindelheim) eingereicht werden. Antragsformulare sind im Landratsamt Unterallgäu (Bad Wörishofer Straße 33, 4. Stock, Zimmer 413, Telefon 08261/995-349) oder bei den Schulen erhältlich.

Nähere Informationen findet man auch im Internet unter www.unterallgaeu.de/oepnv

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 15.10.2024