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Jetzt die Fahrtkostenerstattung beantragen

Jetzt die Fahrtkostenerstattung beantragen

Von: Sachgebiet Staatliche Schulangelegenheiten

Wer im vergangenen Schuljahr seine Fahrkarten gesammelt hat, sollte diese so bald wie möglich beim Landratsamt Unterallgäu einreichen: Noch bis 31. Oktober können Schüler die Erstattung der Fahrtkosten beantragen. Später eingehende Anträge dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Fahrtkostenerstattung beantragen können alle Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab der elften Jahrgangsstufe, Schüler an Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Berufsschulen (Teilzeit- und Blockunterricht). Erstattet werden die Fahrtkosten nur, wenn sie über 420 Euro liegen, also die sogenannte  Familienbelastungsgrenze überschreiten. Die Grenze entfällt ganz oder verringert sich für Familien, die zu Beginn beziehungsweise im Laufe des Schuljahres Anspruch hatten auf

  • Kindergeld für mindestens drei Kinder
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder
  • Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Hartz IV).

In diesen Fällen muss der Antrag einen entsprechenden Nachweis enthalten.

Grundsätzlich immer muss der Antrag mit den entsprechenden Fahrausweisen und einer Schulbestätigung beim Landratsamt Unterallgäu eingereicht werden. Antragsformulare sind im Landratsamt oder bei den Schulen erhältlich.

Nähere Informationen findet man auch im Internet unter <link>www.unterallgaeu.de/bildung

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 10.10.2024