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Jugenddisco: Feiern ohne Eltern

Jugenddisco: Feiern ohne Eltern

Zum Bild: Einen die mobile Bar für alkoholfreie Cocktails bietet der Kreisjugendring Unterallgäu an. 		Foto: Kreisjugendring

Ob Jugenddisco oder Festsiegel: Über aktuelle Entwicklungen in Sachen Jugendarbeit und Jugendschutz hat Kreisjugendpflegerin Lisa Huber jetzt die Jugendbeauftragten der Unterallgäuer Gemeinden bei Treffen in Lauben, Salgen, Boos, Illerbeuren und Bad Wörishofen informiert. Zudem stellte sie die ersten Ergebnisse einer Umfrage zur kommunalen Jugendarbeit im Unterallgäu vor.

Die Kreisjugendpflegerin machte die Jugendbeauftragten unter anderem darauf aufmerksam, dass es nun die Möglichkeit gibt, Jugenddiscos zu veranstalten, bei denen Jugendliche unter 18 Jahren allein, also ohne die Begleitung eines Erziehungsberechtigten, feiern können. Möglich wird dies über eine Ausnahmegenehmigung (wie für Kinder- und Teenagerbälle im Fasching), die man beim Jugendamt beantragen kann. Voraussetzung dafür ist laut Lisa Huber unter anderem, dass nachweislich mindestens vier volljährige Aufsichtspersonen vor Ort sind. „Damit sind in den Gemeinden jetzt Veranstaltungen möglich, bei denen die Jugendlichen unter sich sind und mit Freunden feiern können“, erklärte Huber. Laut Jugendschutzgesetz dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten normalerweise gar keine Tanzveranstaltung besuchen und im Alter von 16 oder 17 Jahren ohne Begleitung nur bis 24 Uhr. Schnaps sei, wie die Kreisjugendpflegerin betonte, natürlich auch bei einer solchen Jugenddisco tabu.

Hans-Reinhard Jungbluth stellte den kommunalen Jugendbeauftragten in diesem Zusammenhang die mobile, alkoholfreie Cocktailbar des Kreisjugendrings Unterallgäu vor. Diese kann von Vereinen, Schulen und anderen Institutionen gemietet werden - falls gewünscht sogar mit einem geschulten Cocktail-Mix-Team.

Zudem präsentierte die Kreisjugendpflegerin das Ergebnis einer Umfrage, in der es darum gegangen war, einen Überblick über sämtliche Angebote für Kinder und Jugendliche in den 52 Unterallgäuer Städten, Märkten und Gemeinden zu erhalten. Ein Fazit: „Ob Ferienprogramm oder Jugendtreff: In jeder Gemeinde - auch in jeder kleinen Gemeinde - ist es möglich, aktive Jugendarbeit zu machen“, so Huber. Sie hofft, dass gute Ideen in anderen Gemeinden nachgeahmt werden. In den nächsten Treffen wollen die  Jugendbeauftragten sich nun damit befassen, wo es in ihrer Gemeinde noch Nachholbedarf gibt und wie das Angebot für Kinder und Jugendliche ausgebaut werden kann.

 

Info: Bei Fragen erreicht man Kreisjugendpflegerin Lisa Huber unter Telefon (08261) 995-242. Den Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für eine Jugenddisco findet man <link _blank>hier bei uns im Internet.

 

Kurz informiert: Die Jugendbeauftragten der Gemeinden

47 der 52 Unterallgäuer Gemeinden haben bereits einen Jugendbeauftragten. Dessen Aufgabe ist es, im Ort Anlaufstelle und Vermittler für die Jugendlichen zu sein und deren Anliegen im Gemeinderat vorzubringen und zu vertreten. Ein Jugendbeauftragter ist jedoch nicht dafür verantwortlich, die Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde selbst zu machen. Stattdessen ist sein Einsatz gefragt, damit Angebote für Kinder und Jugendliche auf die Beine gestellt werden.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 01.10.2024