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Jugendschutzgesetz: Was erlaubt ist und was nicht

Jugendschutzgesetz: Was erlaubt ist und was nicht

Von: 11/42/PS

Eltern werden fast täglich mit Wünschen und Forderungen von Jugendlichen konfrontiert. Oft fragen sie sich: Was kann ich, darf ich, soll ich zulassen und erlauben? Fragen wie diese beantwortet Kreisjugendpflegerin Lisa Huber am Dienstag, 23. Oktober. Ab 19.30 Uhr spricht sie im Landratsamt in Mindelheim über das Thema „Das Jugendschutzgesetz im Erziehungsalltag“. Dabei geht es zum Beispiel um Verkauf und Konsum von Alkohol und Tabakwaren oder etwa um die Frage, ob Jugendliche alleine ins Ausland reisen dürfen. Der Vortrag ist Teil der Reihe „Rund um die Familie“ der Schwangerenberatungsstelle am Unterallgäuer Gesundheitsamt, des Kreisjugendamts und der katholischen Jugendfürsorge der Diözese Augsburg. Das Angebot ist kostenlos, eine Anmeldung unter (08261) 995-0 oder per E-Mail an <link mail>info@lra.unterallgaeu.de ist jedoch erforderlich.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.10.2024