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Jugendsozialarbeit an vier weiteren Schulen

Jugendsozialarbeit an vier weiteren Schulen

Der Landkreis Unterallgäu baut die soziale Arbeit an Schulen weiter aus. Der Jugendhilfeausschuss beschloss jetzt die dritte Stufe eines Konzepts, das eine schrittweise Erweiterung des sozialpädagogischen Angebots vorsieht, und erkannte den Bedarf an vier weiteren Schulen einhellig an. An den Grund- und Mittelschulen in Pfaffenhausen, Memmingerberg, Bad Grönenbach und Legau kann damit ab dem neuen Schuljahr Jugendsozialarbeit angeboten werden.

Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist der Landkreis dafür verantwortlich, den Bedarf an sozialer Arbeit zu ermitteln und ein entsprechendes Angebot zu planen. Ziel ist eine flächendeckende Versorgung aller Schularten, informierten Lisa Metz und Christine Keller in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses.

In Pfaffenhausen, Memmingerberg, Bad Grönenbach und Legau erkannte der Jugendhilfeausschuss den Bedarf im Umfang von jeweils einer halben Stelle an. Ab September können die Schulen und Sachaufwandsträger die Stellen einrichten und erhalten dafür finanzielle Unterstützung von Staat und Landkreis. Der Landkreis trägt die Hälfte der Kosten, die dem Sachaufwandsträger nach Abzug einer staatlichen Förderung sowie eines Eigenanteils des Trägers der Leistung verbleiben. Für den Landkreis Unterallgäu belaufen sich die Kosten für die dritte Ausbaustufe insgesamt auf rund 67.000 Euro pro Jahr.

„Jugendsozialarbeit“ zielt speziell auf die Förderung von Schülerinnen und Schülern ab, die sozial benachteiligt sind. Das Angebot gibt es bereits an fünf Grundschulen, fünf Mittelschulen, am Sonderpädagogischen Förderzentrum in Mindelheim sowie an der Berufsschule in Mindelheim mit ihrer Außenstelle in Bad Wörishofen. Davon zu unterscheiden ist die Schulsozialarbeit, die sich an alle Kinder richtet. Schulsozialarbeit gibt es aktuell an acht von 29 Grundschulen im Landkreis, an zehn von 13 Mittelschulen und an der Außenstelle der Berufsschule in Memmingen. Manche Schulen verfügen sowohl über Jugendsozialarbeit als auch über Schulsozialarbeit.

Weitere Themen in Kürze

  • Kreisjugendamt unterstützt beim Ausbau der Ganztagesbetreuung: Ab 2026 haben Grundschüler einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung. Um die Gemeinden beim Ausbau des Betreuungsangebots zu unterstützen, wurde am Kreisjugendamt am Landratsamt Unterallgäu eine eigene Koordinationsstelle geschaffen. Grundlage für die Beratung von Annika Boser ist der sogenannte Teilplan „Ganztägige Betreuung von Grundschulkindern“. Diesen stellte Planerin Saskia Nitsche in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vor. Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist der Landkreis dafür verantwortlich, den Bedarf an Betreuungsangeboten zu ermitteln. Er muss sicherstellen, dass rechtzeitig ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen geschaffen wird. Laut Nitsche werden im Landkreis aktuell durchschnittlich 39 Prozent der Grundschulkinder betreut. Die bayerische Staatsregierung rechne allerdings damit, dass infolge des Rechtsanspruchs künftig bis zu 80 Prozent der Grundschüler betreut werden müssen. „Wir gehen davon aus, dass in den Städten und in den größeren Schulsprengeln mit diesem Bedarf zu rechnen ist“, sagte Nitsche. Den anderen Kommunen empfehle die Behörde aktuell, zunächst die bayernweite Betreuungsquote von 56 Prozent anzustreben. Der Jugendhilfeausschuss beschloss den Teilplan einstimmig. Die Koordinationsstelle berät nicht nur zum Bedarf, sondern zum Beispiel auch zu den verschiedenen Betreuungsformen oder Fördermöglichkeiten bei baulichen Investitionen.
  • Zentrale Einrichtung für Inobhutnahmen geplant: Wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist oder wenn die Kinder darum bitten, ist das Jugendamt dazu verpflichtet, diese in Obhut zu nehmen. Das heißt, die Kinder werden in einer geeigneten Einrichtung untergebracht. Auch unbegleitet einreisende minderjährige Flüchtlinge muss das Jugendamt in Obhut nehmen. Da die Unterbringung häufig kurzfristig erfolgen muss, planen die Jugendämter in Südschwaben eine zentrale Einrichtung in Kaufbeuren mit acht Plätzen für Inobhutnahmen und Krisenunterbringungen, die rund um die Uhr Kinder und Jugendliche aufnehmen kann. Voraussetzung ist allerdings, dass die beteiligten Jugendämter das Defizit für nicht belegte Plätze übernehmen. Dieser Voraussetzung stimmte der Jugendhilfeausschuss einstimmig zu. In der Einrichtung sollen Kinder ab 12 Jahren unterkommen. Jüngere Kinder werden in Pflegefamilien untergebracht. Damit diese bei der gewohnten Pflegefamilie bleiben können, sollte die Unterbringung in einer Bereitschaftspflegefamilie länger als üblich dauern, beschloss der Jugendhilfeausschuss, dass die Entschädigung für Unterhalt und erhöhten Erziehungsaufwand auch nach dem 60. Tag weitergezahlt wird.
Inhalt zuletzt aktualisiert am: 02.07.2024