Mit der künftigen Organisationsform der Grundsicherung für Arbeitsuchende, mit der Jugendsozialarbeit an der Berufsschule Mindelheim und einer Popularklage gegen das Finanzausgleichsgesetz hat sich der Kreisausschuss des Unterallgäuer Kreistags in seiner Sitzung am Montag befasst. Zudem entschieden die Kreisräte über verschiedene Förderungen und Neubesetzungen im Jugendhilfeausschuss. Die Ergebnisse in Kürze:
- Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Seit fast zwei Jahren kümmern sich die Bundesagentur für Arbeit und der Landkreis Unterallgäu in der so genannten „Arbeitsgemeinschaft Grundsicherung für Arbeitssuchende“ (kurz ARGE) um Vermittlung und Betreuung von Arbeitssuchenden im Unterallgäu. An dieser Organisationsform soll nach der einhelligen Meinung des Kreisausschusses auch in Zukunft festgehalten werden. Möglich wäre es nach einer Gesetzesänderung, dass der Landkreis die Aufgaben ab 1. Januar 2012 allein übernimmt. Wie die zuständige Abteilungsleiterin Dr. Maria Bachmaier den Mitgliedern des Ausschusses erläuterte, habe sich im Unterallgäu die Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur bestens bewährt. „Arbeitsagentur und Landkreis verfügen über unterschiedliche Kernkompetenzen, die sich sinnvoll ergänzen“, so Dr. Bachmaier. Endgültig darüber entscheiden, ob die Zusammenarbeit weitergeführt werden soll, wird der Kreistag im Oktober.
- Jugendsozialarbeit an der Berufsschule Mindelheim: Der Landkreis Unterallgäu übernimmt ab dem Schuljahr 2011/2012 die Kosten für einen Sozialpädagogen für die Jugendsozialarbeit an der Berufsschule Mindelheim mit ihren Außenstellen, sofern die Stelle staatlich gefördert wird. Dieser soll schwierige Schüler eng begleiten und vermittelnd tätig werden.
- Popularklage gegen Finanzausgleich: Der Landkreis Unterallgäu wird sich aller Wahrscheinlichkeit nach an einer so genannten „Popularklage“ gegen das Finanzausgleichsverfahren beteiligen. Der Kreisausschuss hat Landrat Hans-Joachim Weirather dazu ermächtigt, alles weitere in die Wege zu leiten, wenn sich die Mehrheit der schwäbischen Landkreise ebenfalls an der Klage beteiligt. Bereits im Jahr 2004 hatte es eine Popularklage gegeben, auf die hin der bayerische Verfassungsgerichtshof das gesamte Finanzausgleichsgesetz für verfassungswidrig erklärt hatte. Geändert hat sich laut Kreiskämmerer Gunther Füßle am System des Finanzausgleichs seither jedoch dennoch nichts. Aus diesem Grund haben sich die oberbayerischen Landkreise jetzt erneut zu einer Popularklage entschlossen.
- Freiwilligenagentur wird weiter gefördert: Auch in den kommenden drei Jahren wird der Landkreis Unterallgäu die Freiwilligenagentur Memmingen-Unterallgäu finanziell unterstützen, wenn auch die Stadt Memmingen dies zusagt. Einstimmig sprach sich der Kreisausschuss dafür aus, die Arbeit jährlich mit 25.000 Euro zu unterstützen. Seit Bestehen der Freiwilligenagentur sei es gelungen, insgesamt über 1500 Bürger beispielsweise als Schüler- oder Lesepaten für das Ehrenamt zu motivieren, so die Leiterin der Freiwilligenagentur, Isabel Krings. Sie stellte dem Kreisausschuss verschiedene Projekte vor.
- Förderung der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle: Einen Zuschuss in Höhe von 6000 Euro erhält die Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle in Memmingen, die Bürger in Konflikt- und Krisensituationen berät.
- Förderung des Familienpflegewerks: Der Landkreis Unterallgäu unterstützt das Familienpflegewerk Unterallgäu/Memmingen im Jahr 2010 mit rund 16.400 Euro. Die Höhe der Förderung richtet sich auch nach den Einsatzstunden der Familienpfleger im Landkreis.
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