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Keine Abfälle im Funkenfeuer verbrennen

Keine Abfälle im Funkenfeuer verbrennen

Von: 31/PS

Am ersten Wochenende der Fastenzeit, in diesem Jahr am 8. und 9. März, werden wieder überall im Landkreis Funkenfeuer veranstaltet. Nach altem Brauch soll damit der Winter ausgetrieben werden. Damit der Besuch eines Funkenfeuers nicht zur gesundheitlichen Belastung wird und auch die Umwelt die Tradition unbeschadet übersteht, bittet das Landratsamt alle Veranstalter, einige Punkte zu beachten.

  • In einem Funkenfeuer dürfen nur unbehandeltes, naturbelassenes Holz und Gartenabfälle wie Schnittgut, Sträucher oder Reisig verbrannt werden. Das Material sollte trocken sein.
  • Damit niemand die Möglichkeit hat, Abfälle unter das Brenngut zu mischen, sollte dieses erst wenige Tage vor dem Abbrennen des Feuers zusammengetragen und dann gut bewacht werden.
  • Sollten dennoch ungeeignete Materialien wie zum Beispiel alte Reifen, Kunststoffe, behandeltes Holz oder Restmüll im Funkenfeuer abgelagert werden, müssen diese vor dem Entzünden des Feuers entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Wer Abfälle verbrennt, muss mit einer Anzeige und einem Bußgeldbescheid rechnen, da es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
  • Die Feuerstelle muss aus Sicherheitsgründen mindestens 100 Meter von einem Wald oder einer Straße entfernt sein. Gleichzeitig sollte die Feuerwehr über das Abbrennen informiert werden.
  • Zum Entzünden darf kein Brandbeschleuniger, also auch kein Benzin, verwendet werden. Stattdessen bietet sich Reisig an.
  • Die Verbrennungsrückstände müssen nach dem Abbrennen des Feuers entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Brandabfälle von Funkenfeuern werden an der Umladestation in Breitenbrunn angenommen.

Neben Funkenfeuern gibt es im Landkreis übers Jahr verteilt auch andere traditionelle Feuer wie Mai-, Sonnwend- oder Kirchweihfeuer. Hierbei müssen dieselben Dinge beachtet werden.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 08.10.2024