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Keine Sonder-Öffnungszeiten mehr

Keine Sonder-Öffnungszeiten mehr

Von: Gewerbeamt/sdo

Am Muttertag morgens noch schnell einen Strauß Blumen kaufen und am Faschingssonntag noch ein paar Krapfen: Auch künftig wird dies noch möglich sein, allerdings dürfen Floristen und Bäckereien nun an diesen Tagen nicht mehr länger als an anderen Sonntagen öffnen. Darauf weist das Gewerbeamt des Unterallgäuer Landratsamts jetzt hin.

War es also zum Beispiel im letzten Jahr möglich, eine Bäckerei am Faschingssonntag bis zu sechs Stunden zu öffnen, so sind in diesem Jahr - wie an anderen Sonntagen auch - nur noch drei Stunden Verkauf erlaubt. Auch für Blumen-Verkaufsstellen sei laut dem bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen am Valentinstag wie auch am Muttertag keine Sonderregelung mehr möglich, so Sonja Stäger vom Landratsamt. Diese dürfen an diesen beiden Tagen künftig noch jeweils zwei Stunden öffnen.

Hintergrund der bayernweit gültigen Entscheidung des Ministeriums ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem die besondere Schutzwürdigkeit der Sonn- und Feiertage betont wurde. Bloßes wirtschaftliches Interesse der Unternehmer oder der Wunsch der Käufer auf uneingeschränktes Einkaufen genügten demnach nicht mehr für die Öffnung der Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen. Die normalen Sonntags-Öffnungszeiten seien demnach auch am Valentinstag, der heuer mit dem Faschingssonntag am 14. Februar zusammenfällt, und am Muttertag (9. Mai) ausreichend, so das Ministerium.

 

Nähere Informationen über das Ladenschlussgesetz finden Sie <link _blank>hier.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 03.07.2024