Die Flüge und das Hotel sind gebucht, der nächste Urlaub kann kommen. Damit es am Flughafen keine unliebsame Überraschung gibt, macht Jürgen Friedrich vom Unterallgäuer Landratsamt auf eine wichtige Änderung im deutschen Passrecht aufmerksam: Ab 26. Juni sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern aufgrund europäischer Vorgaben nicht mehr gültig. Das hat zur Folge, dass selbst Säuglinge bei Reisen ins Ausland ein eigenes Reisedokument haben müssen.
Weil es mehrere Wochen dauern kann, bis die neuen Dokumente gedruckt sind, empfiehlt Friedrich, rechtzeitig zur zuständigen Passbehörde zu gehen. Erste Anlaufstellen sei die jeweilige Wohnsitz-Gemeinde beziehungsweise die zuständige Verwaltungsgemeinschaft. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung. Die Eltern selbst müssen zunächst keinen neuen Reisepass beantragen; der bisherige Pass mit Kindereintrag bleibt so lange wie darin angegeben gültig.
Aber auch wer ohne Kinder reist, sollte laut Friedrich rechtzeitig vor dem Urlaub einen Blick in seinen Reisepass oder Personalausweis werfen und überprüfen, ob dieser noch lange genug gültig ist und bei Bedarf rechtzeitig einen neuen Pass beantragen.