DRUCKEN
Kinder sollten selbst über ihr Taschengeld bestimmen dürfen

Kinder sollten selbst über ihr Taschengeld bestimmen dürfen

Von: 11/PS

Anna Königsberger

Spielsachen, Süßigkeiten, Comics oder Kinokarten: Kinder und Jugendliche haben viele Wünsche. Einige davon erfüllen können sie sich mit Taschengeld. Aber wie viel Geld sollten Eltern ihrem Nachwuchs geben und was sollte dieser aus dem eigenen Geldbeutel bezahlen müssen? Anna Königsberger vom Jugendamt am Unterallgäuer Landratsamt erläutert, worauf es ankommt.

 

Frau Königsberger, warum brauchen Kinder überhaupt Taschengeld?

Anna Königsberger: Kinder, die Taschengeld bekommen, lernen, wie man mit Geld umgeht und wie man sich dieses einteilt. Sie übernehmen Verantwortung und müssen unter Umständen auch die Konsequenzen für ihr Handeln tragen. Außerdem können sie sich mit dem Geld eigene Wünsche erfüllen oder anderen eine Freude machen.

 

Ab welchem Alter sollten Kinder Taschengeld erhalten?

Königsberger: Ideal ist es, das erste Taschengeld in der Vorschulzeit zu geben, also ab vier oder fünf Jahren.

 

Wie viel Taschengeld sollten Eltern dem Nachwuchs geben?

Königsberger: Das hängt davon ab, wie alt das Kind ist. Eltern können sich an der Faustregel orientieren, der zufolge man je Klassenstufe etwa einen Euro pro Woche geben sollte. Geht ein Kind zum Beispiel in die dritte Klasse, sind es demnach drei Euro pro Woche. Natürlich muss bei der Höhe des Taschengelds aber auch die finanzielle Situation der Familie berücksichtigt werden.

 

Wann sollte man das Geld ausbezahlen?

Königsberger: Bis zur vierten Klasse sollte man das Geld wöchentlich geben, ab der fünften Klasse monatlich. Jüngere Kinder können nur schwer über einen ganzen Monat planen, ältere sollten lernen, auch eine längere Dauer finanziell zu überblicken. Wichtig ist ein fester, regelmäßiger Termin. Das Geld sollte pünktlich und ohne Diskussionen in bar oder aufs Girokonto ausgezahlt werden.

 

Für was ist das Taschengeld vorgesehen?

Königsberger: Das Taschengeld sollte für individuelle und besondere Wünsche sowie für Freizeitaktivitäten verwendet werden. Zum Beispiel für CDs, Spielsachen, Kinokarten oder zusätzliche Süßigkeiten. Notwendige Anschaffungen wie Schulsachen oder Bekleidung sollten sich Kinder nicht vom Taschengeld kaufen müssen.

 

Wie viel Freiheit sollte man seinem Kind lassen?

Königsberger: Das Kind sollte eigenständig darüber entscheiden dürfen, wofür es sein Geld ausgibt. Eltern sollten keine Vorschriften machen und das Kind nicht kontrollieren. Selbst Fehlinvestitionen können sinnvoll sein – denn aus Irrtümern lernt man. Insbesondere bei kleineren Kindern empfiehlt es sich aber, Hilfestellung zu geben. Möchte sich ein Kind zum Beispiel ein Spiel kaufen, das drei Euro kostet – bei einem Euro Taschengeld pro Woche – kann man gemeinsam ausrechnen, wie lange das Kind für das Spiel sparen muss.

 

Was macht man, wenn das Taschengeld vor dem nächsten Auszahlungstermin verbraucht ist?

Königsberger: Man sollte nichts nachschießen. Das Kind lernt so, dass es Konsequenzen hat, wenn man sich sein Geld nicht einteilt.

 

Kann man das Taschengeld zur Strafe kürzen?

Königsberger: Eltern sollten das Taschengeld nicht als Erziehungsmittel einsetzen und kürzen, wenn es Probleme gibt. Es ist wichtig, dass der Betrag konstant bleibt. Nur so kann das Kind mit dem Geld planen und lernen, damit zu wirtschaften. Andersherum sollte man das Kind auch nicht mit einer Erhöhung des Taschengelds belohnen. Gerade auch Mithilfe im Haushalt sollte selbstverständlich sein und nicht mit ein paar extra Münzen honoriert werden.

 

Info: Informationen rund ums Thema Taschengeld sind auch <link internal link in current>hier bei uns im Internet zu finden.

 

Die Höhe des Taschengelds

An diesen Werten können sich Eltern laut Kreisjugendamt orientieren:

  • Unter 6 Jahre: 50 Cent pro Woche
  • 6 bis 7 Jahre: 1,50 bis 2 Euro pro Woche
  • 8 bis 9 Jahre: 2 bis 3 Euro pro Woche
  • 10 bis 11 Jahre: 13 bis 16 Euro pro Monat
  • 12 bis 13 Jahre: 20 bis 22 Euro pro Monat
  • 14 bis 15 Jahre: 25 bis 30 Euro pro Monat
  • 16 bis 17 Jahre: 35 bis 45 Euro pro Monat
  • ab 18 Jahre: 70 Euro pro Monat

 

 

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 08.10.2024