Ist die Weihnachtszeit vorbei, steigen im Unterallgäu schon wieder viele Faschingsbälle. Damit auch Kinder und Jugendliche richtig feiern können, gibt es im Landkreis extra Veranstaltungen für unter 16-Jährige. Diese sollten die Veranstalter schon jetzt vom Jugendamt genehmigen lassen. Darauf weist Kreisjugendpflegerin Julia Veitenhansl hin.
Laut Jugendschutzgesetz dürfen unter 16-Jährige öffentliche Tanzveranstaltungen nur zusammen mit einem Erziehungsberechtigten besuchen, außer die Veranstaltung ist als Kinder- oder Teenagerball vom Jugendamt genehmigt. Dann können Kinder und Jugendliche ganz ohne Eltern Party machen. „Um eine solche Ausnahmegenehmigung zu erhalten, müssen die Veranstaltungen bestimmte Voraussetzungen erfüllen“, erklärt Veitenhansl.
- Es müssen vier volljährige Personen benannt sein, die die Kinder und Jugendlichen betreuen.
- Das Programm muss kinder- und jugendgerecht sein. Dazu zählen zum Beispiel Spiele, Tanz und alkoholfreie Cocktails.
- Ein Kinderball für Vier- bis Zwölfjährige darf maximal bis 18 Uhr dauern und es sollte kein Alkohol ausgeschenkt werden.
- Teenager zwischen zwölf und 17 Jahren können dank Ausnahmegenehmigung länger feiern - die Zwölf- und Dreizehnjährigen bis 22 Uhr, ab 14 Jahren sogar bis 24 Uhr.
Ein Genehmigungsformular gibt es beim Kreisjugendamt unter Telefon (08261) 995-242 oder im Internet unter www.unterallgaeu.de/jugendschutz Hier erhalten Eltern und Veranstalter auch weitere Informationen rund um das Thema Jugendschutz.