DRUCKEN
Kinder- und Teeniebälle jetzt genehmigen lassen

Kinder- und Teeniebälle jetzt genehmigen lassen

Von: Pressestelle

11. November ist Faschingsbeginn, höchste Zeit, Kinder- und Jugendbälle vom Jugendamt genehmigen zu lassen. Denn: Unter 16-Jährige dürfen laut Jugendschutzgesetz öffentliche Tanzveranstaltungen nur zusammen mit einem Erziehungsberechtigten besuchen, außer die Veranstaltung ist als Kinder- oder Teenagerball vom Jugendamt genehmigt. Dann können Kinder und Jugendliche ganz ohne Eltern Party machen.

„Um eine solche Ausnahmegenehmigung zu erhalten, müssen die Veranstaltungen bestimmte Voraussetzungen erfüllen“, erklärt Kreisjugendpflegerin Julia Veitenhansl. So müssen vier volljährige Personen benannt sein, die die Kinder und Jugendlichen betreuen. Zudem muss das Programm kinder- und jugendgerecht sein. Dazu zählen zum Beispiel Spiele, Tanz oder auch alkoholfreie Cocktails.

Ein Kinderball für Vier- bis Zwölfjährige darf maximal bis 18 Uhr dauern und es sollte kein Alkohol ausgeschenkt werden.  Teenager zwischen zwölf und 17 Jahren können dank Ausnahmegenehmigung länger feiern - die Zwölf- und Dreizehnjährigen  bis 22 Uhr, ab vierzehn Jahren sogar bis 24 Uhr.

„Diese Ausnahmegenehmigung ist auch eine gute Möglichkeit, unter dem Jahr Kinder- und Jugenddiscos anzubieten“, hebt Veitenhansl hervor. Ein Genehmigungsformular erhalten Sie beim Kreisjugendamt unter Telefon (08261) 995 - 242 oder im Internet unter<link> www.unterallgaeu.de/jugendschutzgesetz 

Den Veranstalterleitfaden, eine umfangreiche Broschüre rund um den Jugendschutz bei Veranstaltungen, erhalten Sie beim Kreis-Jugendamt oder Sie können ihn <link file:1462 _blank>hier herunterladen. 

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 10.10.2024