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Kinder vor Missbrauch schützen - Unterallgäuer Vereine machen mit

Kinder vor Missbrauch schützen - Unterallgäuer Vereine machen mit

Von: Pressestelle

Kinder bestmöglich vor sexuellem Missbrauch zu schützen - dieses Ziel verfolgen auch die Unterallgäuer Vereine und Verbände. Die meisten haben sich inzwischen verpflichtet, das neue Bundeskinderschutzgesetz umzusetzen, insbesondere den Paragraf 72a im Sozialgesetzbuch VIII. Dieser soll verhindern, dass zum Beispiel ein vorbestrafter Sexualstraftäter ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeitet. Ob eine entsprechende Vorstrafe vorliegt, kann man durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses herausfinden.

Vor etwa einem Jahr hat das Kreisjugendamt 1256 Unterallgäuer Vereine und Verbände darum gebeten, sich zur Umsetzung dieses Paragrafen zu verpflichten. „Die Rücklaufquote liegt inzwischen bei 80 Prozent. Das ist sehr gut“, freut sich Kreisjugendpflegerin Julia Veitenhansl. Nun hofft sie, dass sich auch die restlichen 20 Prozent noch zurückmelden. „Manche Vereine haben keine Kinder- und Jugendgruppen. Dann reicht eine kurze Rückmeldung“, sagt Veitenhansl.

Den anderen empfiehlt sie, die Vereinbarung zu unterschreiben. „Natürlich bedeutet das für die Vereine ein wenig mehr Arbeit. Doch man darf nie vergessen: Es geht darum, Kinder vor Missbrauch zu schützen. Den Paragraf 72a umzusetzen, ist auch ein Imagegewinn für die Vereine.“ Vereine könnten damit werben und Eltern das Gefühl vermitteln, dass ihre Kinder bei ihnen gut aufgehoben sind.

Mit der Vereinbarung sagt der Verein zu, dass grundsätzlich jeder, der im Verein Kinder und Jugendliche betreut, beaufsichtigt, erzieht oder ausbildet, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegt. Ehrenamtliche erhalten das Zeugnis kostenlos.

Veitenhansl betont, die Unterallgäuer Vereine leisten vorbildliche Jugendarbeit. „Einige haben sogar extra Leitlinien für Trainer und Ausbilder zur Prävention gegen sexuellen Missbrauch.“ Seit 2013 leiste außerdem die Fachstelle gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen wichtige Arbeit im Landkreis. Diese berät Betroffene, Eltern und Institutionen und bietet auch Infoabende an. „Auch Vereine können sich an diese Stelle wenden“, sagt Veitenhansl. Beispielsweise habe es bereits Informationsabende für Vereine gegeben.

Die Fachstelle ist zu erreichen unter Telefon (01 60) 92 34 54 28, E-Mail <link mail>Opens window for sending emailfachstelle@eb-mindelheim.de.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter <link>www.unterallgaeu.de/fuehrungszeugnis

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 10.10.2024