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Kleinkläranlagen möglichst bald sanieren

Kleinkläranlagen möglichst bald sanieren

Von: Wasserrecht/sdo

Noch bis 31. Dezember 2010 fördert der Freistaat Bayern Bau und Sanierung von so genannten Kleinkläranlagen. „Wer als Privatmann eine Kleinkläranlage betreibt, sollte sich also möglichst bald darum kümmern, diese auf den Stand der Technik zu bringen“, so Michael Klein vom Sachgebiet Wasserrecht am Landratsamt Unterallgäu. Ob Sanierungen nach 2010 noch gefördert werden, sei derzeit offen.

Häusliche Abwässer müssen über eine Kleinkläranlage mit biologischer Reinigungsstufe gereinigt werden, wenn der Haushalt nicht an die kommunale Schmutzwasserkanalisation angeschlossen ist. So genannte Mehrkammer-Ausfaulgruben sind bei Privatanwesen nur noch als Übergangslösung erlaubt, wenn sicher ist, dass das Anwesen innerhalb der nächsten sieben Jahre an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen wird. Besteht die Aussicht darauf nicht, so ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Dreikammergrube um die biologische Reinigung ergänzt werden muss.

Eine wichtige Voraussetzung für die Förderung von Kleinkläranlagen ist laut Klein, dass die jeweilige Gemeinde ein so genanntes Abwasserkonzept erstellt. Bislang haben 46 der 52 Unterallgäuer Gemeinden dem Landratsamt ein solches Konzept vorgelegt. Den Gemeinden, die noch kein Abwasserkonzept haben, rät das Landratsamt, dies im Sinne ihrer Bürger umgehend nachzuholen. Wer eine Kleinkläranlage sanieren oder errichten muss, sollte sich also möglichst bald bei seiner Gemeinde nach dem Abwasserkonzept erkundigen. „Wir raten jedem, die Sanierung oder den Neubau möglichst bald in die Wege zu leiten“, so Klein. „Planung, Erlaubnisverfahren, Bau und Förderverfahren nehmen doch einige Zeit in Anspruch.“

Bei Fragen rund um die Sanierung und den Bau von Kleinkläranlagen hilft das Landratsamt gerne weiter unter Telefon (08261) 995-344. Nähere Informationen zum Thema findet man auch auf <link>dieser Seite unseres Internetauftritts.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 27.06.2024