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Kliniken: Ergebnisse der Klausurtagung

Kliniken: Ergebnisse der Klausurtagung

Von: Kreiskliniken Unterallgäu/Klinikum Memmingen

Ausgangsüberlegung

Ausgangssituation aller Überlegungen ist, dass die Patientenversorgung in der Region Memmingen / Unterallgäu weiter bestmöglich gewährleistet wird und alle drei Standorte erhalten und in kommunaler Hand verbleiben sollen.

Darüber hinaus zwingt die bundesweite ungenügende Krankenhausfinanzierung zu Krankenhausverbünden, um Leistungsspektren auszuweiten und spezielle Leistungen an ausgewählten Standorten zu bündeln.

Unternehmenskonstruktion

Vertreter des Kreistages des Landkreises Unterallgäu, des Stadtrates der Stadt Memmingen sowie Vertreter des Klinikums Memmingen und der Kreiskliniken Unterallgäu (Geschäftsführung, Ärztliche Direktoren, Pflegedirektoren, Personalvertretungen) kamen nun zu einer gemeinsamen Klausurtagung zusammen.

In konstruktiver, partnerschaftlicher und offener Diskussionsatmosphäre wurden unterschiedliche Standpunkte und Ideen ausgetauscht und weiterentwickelt. In der extern moderierten Veranstaltung wurden alle Teilnehmer aktiv eingebunden und tauschten sich in verschiedenen Arbeitsgruppen, in denen die Mitglieder der unterschiedlichen Gremien zusammenkamen, intensiv aus.

Unter Abwägung der zur Diskussion stehenden Fusions- und Holding-Modelle, empfehlen die Klausurteilnehmer dem Stadtrat und dem Kreistag, eine Fusion des Klinikums Memmingen mit den Kreiskliniken Unterallgäu zu verfolgen.

Offene Fragestellungen zum Beispiel hinsichtlich Medizinkonzept, Anteilen, Übergangszeiten und Unternehmensform sollen zeitnah abschließend geklärt werden, so dass das fusionierte Unternehmen seinen Betrieb aufnehmen kann, sobald die zuständigen Gremien die entsprechenden Beschlüsse gefasst haben.

Vorteile der neuen Unternehmenskonstruktion

Durch die gemeinsame kommunale Trägerschaft der Kreiskliniken Unterallgäu und dem Klinikum Memmingen gibt es insbesondere Vorteile im medizinischen, personellen und wirtschaftlichen Bereich, die sich u. a. wie folgt darstellen:

  • Spezialisierung und Erweiterung von Leistungen sowie die Reduzierung von Doppel- und Dreifachvorhaltungen
  • Umsetzung gemeinsamer Versorgungsmodelle
  • Regionale Vollversorgung
  • Steigende Attraktivität als großer kommunaler Arbeitgeber
  • Erweiterung der Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Optimierte Betriebsführung, insbesondere in den Bereichen EDV, Materialbeschaffung, Medizincontrolling, Medizintechnik etc.
  • Bessere Einkaufskonditionen

Die Klausurteilnehmer waren der Meinung, dass Stadtrat und Kreistag noch in diesem Jahr die notwendigen Beschlüsse fassen sollen.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.10.2024