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Komposterde oder Kleintiermist nicht zum Wertstoffhof bringen

Komposterde oder Kleintiermist nicht zum Wertstoffhof bringen

Von: Abfallwirtschaftsberatung/Pressestelle

Komposterde ist ein wertvoller Dünger. Foto: Landratsamt Unterallgäu

Wer zuhause selbst kompostiert, steht nach einiger Zeit vor einer Menge Komposterde. Und wer Hasen oder Tauben besitzt, muss regelmäßig deren Einstreu oder Mist entsorgen. Wohin mit diesen Materialien?

Die Komposterde kann im eigenen Garten wieder ausgebracht werden, teilt die Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises Unterallgäu mit. Nur dann macht die Kompostierung zu Hause auch Sinn. Komposterde ist ein wertvoller Dünger für den eigenen Garten. Jedoch darf Komposterde oder auch halbfertiger Kompost nicht beim Wertstoffhof oder bei der Kompostierungsanlage abgegeben werden. Die Abfallwirtschaftsberatung weist darauf hin: Wer die Komposterde nicht im eigenen Garten verwenden kann, muss eine Biomülltonne anmelden und seine Bioabfälle darüber entsorgen.

Einstreu von Kleintieren wie Hasen oder Tauben darf ebenfalls nicht am Wertstoffhof oder der Kompostierungsanlage abgegeben werden. Vorrangig muss die Einstreu auf eigenen Flächen als Dünger wieder ausgebracht werden. Kleine Mengen aus dem Privathaushalt können über die Biomülltonne entsorgt werden.

Über die Kompostanlagen und Gartenabfallcontainer an den Wertstoffhöfen dürfen laut Abfallwirtschaftsberatung nur Gartenabfälle entsorgt werden.

Bei Fragen gibt die Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises Unterallgäu gerne Auskunft unter Telefon (08261) 995 -367 oder -467. Informationen zu Biomüll und Gartenabfällen gibt es auch im Internet unter www.unterallgaeu.de/abfall.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 10.10.2024