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Koordinationsstelle Inklusion und Wohnberatung bleiben

Koordinationsstelle Inklusion und Wohnberatung bleiben

Von: Pressestelle

Am Landratsamt Unterallgäu wird es auch künftig je eine Teilzeitstelle für die Koordination der Wohnberatung und für die Koordinationsstelle Inklusion geben, obwohl die Stellen in Zukunft nicht mehr gefördert werden. Beides beschloss der Kreisausschuss einstimmig.

Die Wohnberatung ist Bestandteil des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts. Landrat Hans-Joachim Weirather machte deutlich: „Wir stehen hundertprozentig hinter unserem Seniorenkonzept.“ Die Seniorenpolitik im Landkreis Unterallgäu sei bayernweit vorbildlich.  

Dr. Maria Bachmaier, Leiterin der Abteilung „Soziales, Familie, Jugend und Senioren“ am Landratsamt, erläuterte, wie die Koordinationsstelle Wohnberatung entstanden ist: Grundlage des Seniorenkonzepts ist eine Bürgerumfrage. „Das markanteste Ergebnis war: Unsere Bürger wollen auch im Alter zuhause wohnen.“ Daraus entstand der Leitgedanke: „Unsere Bürger sollen mitten unter uns alt werden.“ Dazu wurden entsprechende Projekte ins Leben gerufen, unter anderem die Wohnberatung. Zunächst koordinierte Professor Hans-Dieter Haas das Projekt ehrenamtlich. „Das war jedoch mit einem Aufwand von 15 bis 20 Stunden pro Woche verbunden, was ein Ehrenamt überfordert“, so Bachmaier. Als Haas sich zurückzog und zeitgleich das Förderprogramm SeLA - selbstbestimmt Leben im Alter - herauskam, beschloss der Kreisausschuss im Mai 2016, eine befristete Teilzeitstelle einzurichten.  Nun läuft die Förderung aus. Trotzdem entschied der Kreisausschuss, die Stelle zunächst weiterzuführen.

Wohnberaterin Birgitt Singer koordiniert derzeit acht Wohnberater, die bei verschiedenen Trägern im Landkreis angesiedelt sind. Zudem führt sie selbst Beratungen durch. Die Wohnberatung des Landkreises ist kostenlos, neutral und unverbindlich. Insgesamt haben vergangenes Jahr 132 Beratungen stattgefunden. Mehr Informationen gibt es im Internet unter www.unterallgaeu.de/wohnberatung

Im Oktober 2012 beschloss der Kreistag den „Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“. „Damit dieser Plan nicht in der Schublade verschwindet, brauchen wir jemanden, der sich um die Umsetzung kümmert“, erklärte Bachmaier. Deshalb beinhaltet der Plan als eine Maßnahme, eine Teilzeitstelle für diese Aufgabe einzurichten, die es seit Februar 2016 gibt und die mit Mitteln aus dem Leader-Programm gefördert wird. Nun läuft die Förderung aus. „Doch Inklusion ist eine Daueraufgabe und wenn der Landkreis sich dieses Thema weiterhin auf die Fahnen schreiben will, brauchen wir diese Stelle“, so Bachmaier.

Der Aktionsplan enthält 69 Maßnahmen. Inzwischen hat das Lenkungsgremium sechs davon als vorrangig eingestuft, unter anderem die Bildung  eines  Inklusionsbeirats,  die Schulung der Mitarbeiter im Landratsamt zur UN-Behindertenrechtskonvention, die Erarbeitung eines Konzepts für bedarfsorientierte Verkehre und die Gewinnung und Schulung Ehrenamtlicher in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung. Auch hier stimmte der Kreisausschuss der Fortführung der Stelle einstimmig zu.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 10.10.2024