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Kostenpflichtige Abfuhr von Gartenabfällen kann jetzt beantragt werden

Kostenpflichtige Abfuhr von Gartenabfällen kann jetzt beantragt werden

Im Frühjahr bietet die Abfallwirtschaft des Landkreises Unterallgäu eine Abfuhr der Gartenabfälle an. „Wer eine kostenpflichtige Abholung beantragen möchte, findet im Online-Portal das entsprechende Formular“, teilt die Abfallwirtschaft mit. Dieses muss ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens 28. Februar an die Abfallwirtschaft übermittelt werden - per E-Mail, Post oder im Online-Portal. Abgeholt wird das Grüngut im Zeitraum vom 20. März bis 1. April. Den genauen Abholtermin teilt die Abfallwirtschaft rechtzeitig mit. Es werden maximal drei Kubikmeter mitgenommen, die Gebühr beträgt für jede Abholung 90 Euro.

Das Bestellformular steht zum Download auf der Homepage und im Online-Portal bereit unter www.unterallgaeu.de/abfall oder kann telefonisch bei der Abfallwirtschaft angefordert werden unter (08261) 995 -367 oder -467.

 

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.07.2024