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Kreistag gibt sich eine neue Geschäftsordnung

Kreistag gibt sich eine neue Geschäftsordnung

Von: PS

Der Unterallgäuer Kreistag und seine Ausschüsse haben eine neue Geschäftsordnung. Die Mehrheit der Kreisräte schloss sich dem Vorschlag des Kreisausschusses an, folgende Änderungen vorzunehmen:

  • Bislang fanden Kreistagssitzungen nach Bedarf statt. In der neuen Geschäftsordnung ist die Anzahl geregelt: Es müssen mindestens vier Sitzungen pro Jahr stattfinden.
  • Die neue Geschäftsordnung verbietet die Handy-Nutzung im Sitzungssaal.
  • Beschlüsse der Kreistagsgremien werden künftig im Internet veröffentlicht.
  • Zudem wurden einige organisatorische und redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Des Weiteren stimmten alle Kreisräte einer geänderten „Satzung zur Regelung von Fragen des Kreisverfassungsrechts“ zu. Diese legt auch das Sitzungsgeld der Kreisräte und die Entschädigung der weiteren Stellvertreter des Landrats fest. Dabei bleibt der Betrag des Sitzungsgelds für die Kreisräte im Vergleich zur vergangenen Wahlperiode gleich. Büroleiter Stefan Kienle erläuterte kurz, wo Änderungen vorgenommen wurden:

  • Die Grundentschädigung für die weiteren Stellvertreter des Landrats wird aufgerundet von 513,59 Euro auf 520 Euro im Monat.
  • Kreisräte erhalten künftig für Tage, an denen sie zwei Sitzungen unterschiedlicher Gremien besuchen, auch für jede der Sitzungen eine Entschädigung.

Dann stimmten die Kreisräte über die monatliche Aufwandsentschädigung des gewählten Stellvertreters des Landrats ab. Diese bleibt weitgehend gleich und wird auf einen glatten Betrag gerundet. Die Grundentschädigung beträgt künftig 1200 Euro monatlich statt bislang 1197,17 Euro. Landrat Hans-Joachim Weirather sagte: „Im Vergleich zu anderen Landkreisen liegen unsere Entschädigungen im Mittelfeld.“

Außerdem stimmten die Räte mehrheitlich einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht zu.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 09.10.2024