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Kreuzkraut: Nicht alles was gelb blüht, ist giftig

Kreuzkraut: Nicht alles was gelb blüht, ist giftig

Von: PS

Das Kreuzkraut (Bild oben) wird oft mit dem Johanniskraut (Mitte) oder dem Wiesen-Pippau (unten) verwechselt. Das Johanniskraut hat im Gegensatz zum Kreuzkraut aber nur fünf Blütenblätter. Beim Wiesen-Pippau fehlt der knopfartige Mittelteil. Er ähnelt
Fotos: LfL

Das Kreuzkraut sieht unscheinbar aus, kann in großen Mengen aber zu akuten Vergiftungen bei Mensch und Tier führen. Viele Landwirte und andere Bürger sind deshalb verunsichert, wenn sie die gelbe Pflanze auf ihrem Feld oder in ihrem Garten entdecken. Vor allem jetzt, während der Blütezeit, wenden sich viele Anrufer an die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt und fragen nach der Gefährlichkeit des Kreuzkrauts. Bernd Nothelfer rät in solchen Fällen, Ruhe zu bewahren. Als erstes sollte man abklären, ob es sich wirklich um die Giftpflanze handelt und sich dazu von Fachleuten beraten lassen. „Nicht alles was gelb blüht, ist giftig“, betont Nothelfer. Handelt es sich tatsächlich um das Kreuzkraut, unterstützt der Landkreis betroffene Landwirte finanziell bei der Bekämpfung.

In Deutschland gibt es rund 30 verschiedene Kreuzkrautarten. Mit am häufigsten kommen das Wasser- und das Jakobskreuzkraut vor. Beide Arten breiten sich auch im Unterallgäu immer stärker aus. Laien verwechseln diese häufig mit anderen im Sommer gelbblühenden Pflanzen wie dem Johanniskraut oder dem Wiesen-Pippau. Zu erkennen ist das Kreuzkraut an seinen gelben Blütenköpfen mit Zungenblüten am Rand und Röhrenblüten in der Mitte. „Die Blüten sehen denjenigen von Gänseblümchen ähnlich, sind aber komplett gelb“, sagt Nothelfer.

Am besten ziehe man aber von Anfang an die Fachleute vom Amt für Landwirtschaft und Forsten in Mindelheim oder von der Naturschutzbehörde zu Rate. Stellt sich heraus, dass man es mit dem Kreuzkraut zu tun hat, sollte man dieses entfernen. „Die Pflanze sollte nicht auf Futterflächen vorkommen“, so der Experte. Denn die darin enthaltene giftige Substanz könne bei Tieren zu akuten Leberschädigungen führen. „Allerdings nur bei der Aufnahme in entsprechenden Dosen, also zum Beispiel, wenn sich die Pflanze ständig im Futter von Rindern oder Pferden befindet.“

Betroffene Landwirte können sich beim Landkreis Hilfe holen. Der Kreis unterstützt die Betriebe mit einer Fachberatung zur Bekämpfung, stellt kostenlose Ausstecher zur Verfügung und gewährt Zuschüsse für die Entsorgung des Kreuzkrauts. „Kommt das Kreuzkraut vereinzelt vor, sollte die Pflanze ausgestochen und über die Restmülltonne oder die bei der Unteren Naturschutzbehörde erhältlichen Restmüllsäcke entsorgt werden“, erklärt Nothelfer. Hat sich die Pflanze flächenhaft verbreitet, muss das Mähgut unter Umständen komplett entsorgt werden. Die Transport- und Entsorgungskosten werden vom Landkreis bezuschusst, wenn dies der Unteren Naturschutzbehörde zuvor gemeldet worden ist. Die Zuschüsse können bis 31. Oktober beantragt werden.

Wer das Kreuzkraut im heimischen Garten entdeckt und sich daran stört, sollte es ausstechen und in die Restmülltonne geben. „Solange man das Kreuzkraut aber nicht isst und nicht ständig anfasst, ist es für den Menschen völlig ungefährlich“, betont Nothelfer. „Trotzdem sind beim Entfernen vorsorglich Handschuhe zu empfehlen.“

Im Gegensatz zum Riesenbärenklau oder zur Ambrosia handelt es sich beim Kreuzkraut nicht um einen Neophyten, also um eine Pflanze, die erst der Mensch aus anderen Ländern in unsere Region eingeführt hat. „Das Kreuzkraut ist eine heimische Pflanze, die es bei uns schon immer gab“, erläutert Nothelfer. Deshalb wolle man die Pflanze auch nicht ausrotten, wohl aber eine stärkere Ausbreitung verhindern.

Weitere Informationen gibt’s <link _blank>hier.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 10.10.2024