DRUCKEN
Landkreis baut soziale Arbeit an Schulen aus

Landkreis baut soziale Arbeit an Schulen aus

Der Landkreis Unterallgäu baut die soziale Arbeit an Schulen aus. Der Jugendhilfeausschuss genehmigte die erste Stufe eines Konzepts, das eine schrittweise Erweiterung des sozialpädagogischen Angebots vorsieht. In der ersten Ausbaustufe kommen Schulen zum Zug, die laut einer aktuellen Erhebung des Jugendamts dringenden Bedarf haben. Das sind die Grund- und Mittelschule Bad Wörishofen, die Grundschule Ottobeuren und die Grundschule Babenhausen. Hier kann ab September Jugendsozialarbeit angeboten beziehungsweise das vorhandene Angebot erweitert werden - wenn die Schule und der Sachaufwandsträger dies möchten.

Jugendamtsleiterin Christine Keller betonte, dass der Ausbau der sozialen Arbeit notwendig sei. Denn die Situation an den Schulen sei nicht einfacher geworden - auch aufgrund der Corona-Pandemie, die Probleme verschärft habe. Landrat Alex Eder bezeichnete die sozialpädagogische Arbeit an den Schulen als wichtigen „Hebel“, um Schwierigkeiten frühzeitig in den Griff zu bekommen.

Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist der Landkreis dafür verantwortlich, den Bedarf von Jugendsozialarbeit beziehungsweise Schulsozialarbeit zu ermitteln und ein entsprechendes Angebot zu planen. Diese Aufgabe hat beim Jugendamt Andrea Weishaupt übernommen, die in der Sitzung die Ergebnisse einer aktuellen Analyse vorstellte. Dabei wurden die Grund- und Mittelschulen im Unterallgäu unter die Lupe genommen. Denn: „Hier ist der Bedarf am größten“, erklärte Weishaupt.

Entsprechend ihrer Dringlichkeit soll die soziale Arbeit an den Grund- und Mittelschulen nun in drei Stufen ausgebaut werden. In der ersten Ausbaustufe sollen die Grundschulen in Babenhausen und Ottobeuren erstmals eine halbe Stelle für Jugendsozialarbeit bekommen. Alternativ können die Schulen auch die bereits bestehende Schulsozialarbeit von einer Viertelstelle auf eine halbe Stelle aufstocken. Während sich Schulsozialarbeit an alle Kinder richtet, zielt Jugendsozialarbeit speziell auf die Förderung von Schülerinnen und Schüler ab, die sozial benachteiligt sind, erklärte die Expertin. Bereits angeboten wird Jugendsozialarbeit an der Grund- und Mittelschule Bad Wörishofen. Dieses Angebot soll von einer Viertel- auf eine Dreiviertelstelle erweitert werden. Die Kosten für die erste Ausbaustufe belaufen sich für den Landkreis auf 33.000 Euro pro Jahr. In der zweiten und dritten Ausbaustufe soll die Jugendsozialarbeit an weiteren Schulen im Landkreis installiert beziehungsweise ausgebaut werden.

Aktuell gibt es an acht von 29 Grundschulen im Landkreis Schulsozialarbeit. An der Grundschule Mindelheim wird seit diesem Jahr auch Jugendsozialarbeit angeboten. Jugendsozialarbeit gibt es darüber hinaus an den 13 Mittelschulen im Landkreis, am Sonderpädagogischen Förderzentrum in Mindelheim sowie an der Berufsschule in Mindelheim und an den Berufsschul-Außenstellen in Bad Wörishofen und in Memmingen.

Weitere Themen in Kürze:

  • Wie der Landkreis Ehrenamtliche unterstützt, erläutere Kreisjugendpflegerin Julia Veitenhansl. So wurde im Rahmen der Bildungsregion Memmingen-Unterallgäu ein Konzept erarbeitet, um den 1300 Vereinen in der Region unter die Arme zu greifen. Viele Vereine hätten keinen Dachverband und damit keinen „Kümmerer“, erklärten Veitenhansl und Jugendamtsleiterin Christine Keller. Gleichzeitig würden die Anforderungen und bürokratischen Hürden im Ehrenamt ständig steigen. Deshalb habe man zum Beispiel die Fortbildungsmöglichkeiten stark ausgebaut. Umgesetzt wird das Konzept in Zusammenarbeit mit der Koordinatorin der Bildungsregion, Saskia Nitsche.
  • Über die Auswirkungen des 2021 verkündeten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz informierte Jugendamtsleiterin Christine Keller. Mit dem Gesetz wurden umfassende Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht vorgenommen. Vorgesehen ist laut Keller auch, dass die Hilfen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung ab 2028 aus einer Hand gewährt werden. Das würde bedeuten, dass das Jugendamt Aufgaben des Bezirks übernimmt. Die neue Regelung hängt allerdings von einem noch zu erlassenden Bundesgesetz ab.
Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.07.2024