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Landkreis erhebt Einwände gegen Airport-Erweiterung

Landkreis erhebt Einwände gegen Airport-Erweiterung

Von: sdo/2

Der Landkreis Unterallgäu erhebt im Rahmen seiner Möglichkeiten in mehreren Punkten Einwände gegen die geplante Erweiterung des Allgäu Airports in Memmingerberg. So befürchtet der Kreisausschuss etwa eine Überlastung des Kreisstraßennetzes, wenn der Bund keine zusätzliche Autobahn-Anschlussstelle baut. Zudem sprach sich das Gremium mehrheitlich gegen eine Ausdehnung der Betriebszeiten aus. Gleichzeitig war es der Mehrheit der Kreisräte aber auch wichtig, das starke Engagement der Privatwirtschaft am Konversionsgelände hervorzuheben.

Um den Allgäu Airport erweitern zu können, hat die Betreibergesellschaft ein so genanntes luftrechtliches Planfeststellungsverfahren beantragt. Im Rahmen dieses Verfahrens kann jeder, dessen Belange durch die geplante Erweiterung berührt werden, Einwendungen vorbringen. Abteilungsleiterin Ulrike Klotz stellte den Mitgliedern des Kreisausschusses die geplanten Änderungen vor und erläuterte die Einflussmöglichkeiten des Landkreises. Im Planfeststellungsverfahren geht es auf der einen Seite um bauliche Maßnahmen wie die Verbreiterung und Verlängerung der Start- und Landebahn, die Erweiterung von Terminal und Feuerwehrgebäude oder den Bau eines Parkhauses. Auf der anderen Seite sollen auch die Betriebszeiten des Allgäu Airports erweitert werden - so soll laut den Antragsunterlagen künftig (stark vereinfacht gesagt) ein Regelbetrieb zwischen 6 und 23 Uhr möglich sein - in Ausnahmefällen bis 23.30 Uhr. Bislang darf regulär bis 22 Uhr geflogen werden.

In der anschließenden Diskussion brachten die Vertreter der Kreistagsfraktionen ihre jeweiligen Standpunkte zum Ausdruck. Letztliches Ergebnis der Beratungen im Kreisausschuss: Der Landkreis Unterallgäu erhebt Einwendungen gegen die geplanten Änderungen am Allgäu Airport, wenn die Bundesrepublik Deutschland keine neue Autobahn-Anschlussstelle zwischen den Anschlussstellen Memmingen-Ost und Holzgünz baut. Treten die in der Prognose der Flughafen-Betreiber genannten Fluggastzahlen ein, könnte dies das umliegende Kreisstraßennetz laut Landrat Hans-Joachim Weirather nicht mehr bewältigen. Auch die Erweiterung der Betriebszeiten in der Nacht lehnte der Kreisausschuss mit knapper Mehrheit zum Schutz der Bevölkerung ab. Der Antrag, auch die Flügelspannweite der eingesetzten Flugzeuge auf höchstens 36 Meter zu beschränken, fand jedoch keine Mehrheit im Kreisausschuss.

Einhellig stellte der Kreisausschuss hingegen heraus, wie wichtig ihm - vor allem unter Sicherheitsaspekten - der Bau einer ausreichend dimensionierten Straße um den Westkopf des Flughafens ist. Mit dieser soll der südliche Bereich des Allgäu Airports ordnungsgemäß erschlossen und Rettungswege gesichert werden. Bislang sehen die Planungen keine derartige Erschließung vor. Auch soll die geplante Zufahrtsstraße vom Schleifweg zum Terminal in das Bauwerksverzeichnis aufgenommen werden. Wichtig war es dem Gremium zudem mehrheitlich, das Engagement der heimischen Wirtschaft am Konversionsgelände und den Allgäu Airport als wesentlichen Standortfaktor für die Region zu würdigen.

Über die Einwendungen des Landkreises entscheidet das Luftamt Südbayern im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens.

 

Nähere Informationen über die Arbeit des Unterallgäuer Kreistags und seiner Ausschüsse finden <link _blank>hier.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.07.2024