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Landkreis fördert Schwarzwildregulierung

Landkreis fördert Schwarzwildregulierung

Von: PS

Durch Untersuchungskosten bei der Verwertung von Schwarzwild sowie sinkende Preise für Wildbret wird es für Jäger immer weniger attraktiv, Wildschweine zu jagen. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Tiere stetig zu. Um einen zusätzlichen Anreiz dafür zu schaffen, hier regulierend einzugreifen, erhalten Jäger rückwirkend zum 1. Januar zehn Euro für jedes erlegte und verwertbare Tier. Dafür sprachen sich die Mitglieder des Kreis-Umweltausschusses in der jüngsten Sitzung einstimmig aus.

Wie Landrat Hans-Joachim Weirather erläuterte, will der Landkreis Unterallgäu den Jägern mit der Förderung finanziell helfen und sie so in ihrer Arbeit unterstützen. Hintergrund sind die in vergangenen 20 Jahren stark gewachsenen Schwarzwildbestände. Dies macht laut Weirather an verschiedenen Stellen Probleme. Die Tiere richteten Schäden in Land- und Forstwirtschaft an und sorgten immer wieder für Verkehrsunfälle. Darüber hinaus bestehe die Gefahr, dass durch zu hohe Schwarzwildbestände Seuchen eingeschleppt werden.

Ziel der neuen Regelung ist eine kontrollierte und koordinierte Regulierung der Wildschweinpopulation. So soll damit auch die revierübergreifende Arbeit der Unterallgäuer Schwarzwild-Arbeitskreise gefördert werden. Deshalb ist der Zuschuss laut Abteilungsleiterin Ulrike Klotz an eine Mitgliedschaft in einem der Arbeitskreise geknüpft. Derzeit gebe es fünf Arbeitskreise und eine übergeordnete Arbeitsgemeinschaft Schwarzwild im Unterallgäu. Hier wolle man das Problem steigender Schwarzwildbestände organisationsübergreifend angehen und gemeinsam Strategien entwickeln, so Klotz.

Wer die Förderung beantragen möchte, muss zudem Revierinhaber sein und das Schwarzwild im Unterallgäu erlegt haben. Darüber hinaus muss das Wildschwein verwertbar und in einer für den Landkreis zugelassenen Trichinenuntersuchungsstelle untersucht worden sein. Bei einer Trichinenuntersuchung werden die Tiere auf Fadenwürmer kontrolliert. Untersuchungsstellen hierfür befinden sich in Babenhausen, Bad Wörishofen, Memmingen, Pfaffenhausen und Zadels. Bei nicht verwertbaren Tieren (zum Beispiel wegen Cäsiumbelastung) gibt es laut Jagdbehörde eine anderweitige Entschädigung. Auch die Anträge hierfür können beim Landratsamt eingereicht werden.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 09.10.2024