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Landkreis richtet kostenlose Mitfahrzentrale ein

Landkreis richtet kostenlose Mitfahrzentrale ein

Von: PS

Der Landkreis Unterallgäu richtet eine für den Bürger kostenlose Mitfahrzentrale ein. Das hat der Kreisausschuss einstimmig beschlossen. Die Mitfahrzentrale soll über die Internetseiten des Landkreises angesteuert werden können und in die Landkreis-App integriert werden. Wie Gerhard Sommer vom Landratsamt in der Sitzung sagte, ist das Portal speziell auf Pendler aus dem Unterallgäu ausgelegt. Es können Fahrten angeboten und Mitfahrgelegenheiten gesucht werden.

„Im Internet gibt es eine Vielzahl von Mitfahrzentralen, bei denen man sich registrieren lassen kann“, erläuterte Sommer. „Allerdings ist die Inanspruchnahme meist mit teuren Telefonnummern oder mit Gebühren belegt.“ Bei vielen Mitfahrzentralen starteten die Fahrten zudem nur von größeren Städten aus und es würden oft nur längere Strecken angeboten. Das auf der Kreis-Homepage geplante Portal sei dagegen extra für Fahrten von und zu den Gemeinden im Unterallgäu konzipiert - aber auch für Ziele außerhalb des Kreisgebiets.

Entwickelt wurde die Mitfahrzentrale von der Firma JaSt-IT/MiFaz aus Lüneburg. Nach Sommers Worten bieten bereits 33 Landkreise in Bayern und sieben Unterallgäuer Kommunen das Portal des Unternehmens an. „Es hat daher eine große Anzahl von Nutzern in Schwaben.“ Geplant ist, dass das Portal allen 52 Gemeinden für ihre Homepage zur Verfügung gestellt wird.

 

Weitere Themen in Kürze

  • ÖPNV-Beirat neu besetzt: Der Unterallgäuer Kreisausschuss hat den ÖPNV-Beirat einstimmig neu bestellt. Der Ausschuss setzt sich aus Mitgliedern der Kreistagsfraktionen und einem Vertreter des Bayerischen Gemeindetags, Kreisverband Unterallgäu, zusammen. Diese sind Dr. Ingrid Fickler (CSU), Dieter Miller (Freie Wähler), Michael Helfert (SPD), Doris Kienle (Bündnis90/Die Grünen), Rosina Rottmann-Börner (ÖDP und Bürger für die Umwelt/FDP), Martin Osterrieder (JWU) sowie der oder die Kreis-Vorsitzende des Bayerischen Gemeindetags. Das Amt wird demnächst neu vergeben. Der Beirat unterstützt die Kreis-Verwaltung bei der Fortentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
  • Nahverkehrsplan soll fortgeschrieben werden: Der Nahverkehrsplan für den Raum Memmingen-Unterallgäu aus dem Jahr 2005 soll fortgeschrieben werden. Der Kreisausschuss beauftragte die Verwaltung einhellig, die Fortschreibung vorzubereiten. Der Nahverkehrsplan ist ein Planungsinstrument zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Er enthält Ziele und Maßnahmen für den ÖPNV. In den neuen Plan sollen laut Gerhard Sommer vom Landratsamt unter anderem neue Ziele sowie Erkenntnisse aus dem Seniorenpolitischen Gesamtkonzept oder der Arbeit am kommunalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderung eingearbeitet werden. Außerdem soll auch die geplante Regio-S-Bahn berücksichtigt werden.
  • THW-Förderverein erhält Zuschuss für Notstromaggregat: Der Förderverein des Technischen Hilfswerks (THW) Memmingen erhält für die Beschaffung eines mobilen Notstromaggregats vom Landkreis einen Zuschuss in Höhe 13.500 Euro. Das beschloss der Kreisausschuss einstimmig. Wie Hubert Stolp vom Landratsamt sagte, wolle man sich mit dem Gerät für einen länger anhaltenden Stromausfall wappnen. Das insgesamt 55.000 Euro kostende Stromaggregat sei besonders leistungsfähig und für den Einsatz im Unterallgäu und in Memmingen gedacht. Es könnte laut Stolp im Ernstfall zum Beispiel für Notunterkünfte, Altenheime, Dialysestationen, Betriebe oder bei Bränden genutzt werden.
  • Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter: Im April 2015 beginnt die neue Amtszeit für ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht Augsburg. Für deren Wahl erstellt der Landkreis eine Vorschlagsliste. Diese begrüßte der Kreisausschuss einhellig. Endgültig über die Liste entscheiden wird der Unterallgäuer Kreistag.   
  • Gemeinschaftstarif als Höchsttarif festgesetzt: Der Kreisausschuss hat den Gemeinschaftstarif für den Verkehrsverbund Mittelschwaben als Höchsttarif festgesetzt. Die Ausschussmitglieder verabschiedeten einstimmig eine entsprechende Richtlinie.
Inhalt zuletzt aktualisiert am: 08.10.2024