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Landkreis vergibt ab 2023 den "Unterallgäuer Sozialpreis"

Landkreis vergibt ab 2023 den "Unterallgäuer Sozialpreis"

Für herausragende ehrenamtliche Projekte gibt es eine neue Auszeichnung des Landkreises: den Unterallgäuer Sozialpreis. Damit wird der bisherige Förderpreis für Seniorenprojekte ab dem kommenden Jahr auf andere Bereiche ausgeweitet, beschloss der Ausschuss für Personal und Soziales des Unterallgäuer Kreistags. Darüber hinaus stimmte der Ausschuss mehreren Personalaufstockungen zu, die unter anderem wegen der Fluchtbewegung und der Energiekrise aufgrund des Ukraine-Kriegs erforderlich sind.

Im Unterallgäu gibt es viele ehrenamtliche Projekte, die für eine Auszeichnung in Frage kommen - nicht nur im Bereich der Seniorenarbeit, waren sich Landrat Alex Eder und Sachgebietsleiter Bernhard Sonner in der Sitzung einig. Deshalb empfahlen sie, den Förderpreis auch auf andere soziale Bereiche wie zum Beispiel die Jugend-, Integrations- oder Inklusionsarbeit auszudehnen.

Der Förderpreis für vorbildhafte Seniorenarbeit wurde im Rahmen des seniorenpolitischen Gesamtkonzepts entwickelt und seit 2013 alle zwei Jahre vom Landkreis vergeben. Fünf Mal wurde die Auszeichnung mit einem Preisgeld von insgesamt 6000 Euro inzwischen verliehen und jeweils ein erster, zweiter und dritter Platz gekürt.

„Allerdings kann das Rad nicht alle zwei Jahre neu erfunden werden“, sagte Bernhard Sonner. So würden inzwischen immer wieder ähnliche oder auch die gleichen Projekte für die Auszeichnung vorgeschlagen. Eine Ausweitung auf andere Fachbereiche würde den Preis deshalb neubeleben.

Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung, die Verleihung eines Sozialpreises vorzubereiten und die entsprechenden Sachgebiete des Landratsamts einzubinden. Der Preis soll wie bisher im Turnus von zwei Jahren von einer Jury aus Kreistagsmitgliedern und Experten vergeben werden. Auch die Fördersumme soll gleich bleiben und wieder 3000 Euro für den ersten Platz, 2000 Euro für den zweiten Platz und 1000 Euro für den dritten Platz betragen.

Auf die Personalaufstockungen ging Ingrid Arnold, Leiterin des Sachgebiets Personalmanagement, ein. Demnach muss die Ausländerbehörde am Landratsamt aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen um fünf Stellen verstärkt werden - um eine Stelle für die Unterbringung, zwei Hausmeister-Stellen für die Asylunterkünfte und zwei Stellen für die Sachbearbeitung von Asylangelegenheiten. Die Situation werde beinahe täglich schwieriger, sagte Landrat Eder. Der Landkreis muss derzeit wieder viele Flüchtlinge unterbringen - nicht nur aus der Ukraine, sondern auch aus anderen Ländern.

Eine Folge des Ukraine-Kriegs und der dadurch ausgelösten Energiekrise sind auch die geplante Reform des Wohngelds sowie die beabsichtigte Zahlung eines weiteren Heizkostenzuschusses. Hierdurch sollen einkommensschwache Bürger und Familien bei den stark gestiegenen Wohnkosten entlastet werden. „Für die Verwaltungen bedeutet die Umsetzung der beiden Gesetzesvorhaben zum 1. Januar 2023 einen immensen Mehraufwand“, erläuterte Arnold. Um diesen stemmen zu können, muss die Wohngeldstelle des Sozialamts am Landratsamt um eineinhalb Stellen aufgestockt werden. Eine weitere zusätzliche halbe Stelle ist für den Bereich Bildungs- und Teilhabeleistungen des Sozialamts erforderlich, da viele Berechtigte aus dem Wohngeldbereich stammen und deshalb auch in diesem Bereich mit Mehrarbeit zu rechnen ist.

Zwar keine Folge der aktuellen Krise, aber ebenfalls eine Aufgabe, zu der der Landkreis verpflichtet ist, ist der Umtausch von Führerscheinen. Unter anderem aufgrund einer Rechtsänderung bei der Umschreibung ausländischer Führerscheine sowie wegen des gesetzlich vorgeschriebenen Umtauschs alter Führerscheine in befristete EU-Scheckkartenführerscheine wird die Führerscheinstelle um eine Stelle aufgestockt. Diese soll wieder wegfallen, wenn der zusätzliche Arbeitsaufwand, der auch durch krankheitsbedingte Personalengpässe zu längeren Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger geführt hat, nicht mehr gegeben ist.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.07.2024