Eine Rotte Wildsauen pflügt ein Maisfeld um - werden sich nun Jäger und Landwirt nicht einig, wie der Schaden reguliert werden kann, zieht die Gemeinde oder ein Beteiligter einen amtlich bestellten Wildschadensschätzer hinzu. Zu diesem Amt hat Landrat Hans-Joachim Weirather nun Jürgen Lutzenberger aus Pfaffenhausen und André Schlögel aus Hawangen bestellt. Er dankte den beiden für ihre Bereitschaft, sich zu engagieren. „Für diese Tätigkeit brauchen wir Menschen mit Sachverstand“, so der Landrat. Schlögel ist Landwirt, Lutzenberger Jäger.
Vorgehen bei Wildschäden
Entsteht einem Grundeigentümer oder einem Pächter an seinem landwirtschaftlich genutzten Grundstück ein Wildschaden durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen, muss er den Schaden innerhalb einer Woche nach Bekanntwerden der Gemeinde melden. Dann wird - manchmal auch mit Hilfe landwirtschaftlicher Schätzer - versucht, eine Einigung zu erzielen. Gelingt das nicht, kommt ein amtlich bestellter Schätzer ins Spiel, der ein Gutachten erstellt. Die Gemeinde erlässt dann einen gerichtlich überprüfbaren Vorbescheid.
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