DRUCKEN
Landratsamt erlässt Teilgenehmigung für Lang-Heizkraftwerk

Landratsamt erlässt Teilgenehmigung für Lang-Heizkraftwerk

Von: 31/sdo

Das Landratsamt Unterallgäu hat jetzt die Teilgenehmigung für den Bau eines neuen Heizkraftwerks der Firma Lang in Ettringen ausgesprochen. Vorausgegangen war ein umfangreiches Genehmigungsverfahren, bei dem eine Vielzahl an Einwendungen, Anträgen, Stellungnahmen und Gutachten berücksichtigt wurden. Der Betrieb des Heizkraftwerks ist damit jedoch noch nicht genehmigt.

Im Laufe des jetzt abgeschlossenen Genehmigungsverfahrens wurden in den vergangenen Monaten alle rund 10.900 Einwendungen sowie sämtliche Anträge, die im Rahmen der Anhörung im vergangenen Jahr beim Landratsamt eingegangen waren, geprüft. Dabei war es unter anderem um die Luftreinhaltung, die Sicherheit der Anlage, um den Brennstoffeinsatz, um den zu erwartenden Lärm und Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie die Umweltverträglichkeit des Projekts gegangen. Zudem wurden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zahlreiche Fachbehörden beteiligt.

Beantragt war ein neues Heizkraftwerk auf dem Gelände der Papierfabrik Lang unter anderem mit folgenden Elementen:

  • eine mit Erdgas befeuerte Gas- und Dampfanlage mit einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt 111 MW, bestehend aus einer Gasturbine (86 MW) und einem Abhitzekessel mit vorgeschalteter Erdgaszusatzfeuerung (25 MW),
  • und eine Wirbelschichtfeuerung mit Dampfkessel für den Einsatz von Reststoffen aus der Papierherstellung, von kommunalem Klärschlamm und von Ersatzbrennstoffen mit einer Leistung von 55 MW.

Am 14. Oktober wird die Entscheidung öffentlich im Amtsblatt des Landkreises Unterallgäu und in den Tageszeitungen bekannt gemacht. Der Genehmigungsbescheid und die Begründung können vom 15. bis einschließlich 28. Oktober während der Dienststunden sowohl im Landratsamt Unterallgäu also auch in den Gemeinden Ettringen, Markt Wald, Türkheim, Amberg, Hiltenfingen, Langerringen, Lamerdingen und bei der Verwaltungsgemeinschaft Buchloe eingesehen werden.

Gleichzeitig sind der Bescheid und seine Begründung ab 15. Oktober auch vollständig auf <link _blank>dieser Seite unseres Internetauftritts abrufbar.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.07.2024