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Landratsamt hilft bei Führerscheinverlust weiter

Landratsamt hilft bei Führerscheinverlust weiter

Von: 23/PS

Immer dabei haben sollte man seinen Führerschein. Hat man ihn verloren oder wurde er gestohlen, kann man beim Landratsamt einen neuen beantragen. Foto: Stefanie Vögele/Landratsamt Unterallgäu

Was für ein Schreck: Der Führerschein ist nicht mehr da. Er ist verloren gegangen oder der Geldbeutel, in dem er steckte, wurde gestohlen. Wer bereits alles abgesucht hat und sich sicher ist, dass der Führerschein nicht mehr auftaucht, sollte umgehend ins Landratsamt kommen und ein Ersatzdokument beantragen, rät Rita Helms, Leiterin der Führerscheinstelle. Bei einem Diebstahl empfiehlt sie zudem eine Anzeige bei der Polizei.

Um ein Ersatzdokument zu beantragen, benötigt man ein biometrisches Foto, den Personalausweis oder Reisepass sowie eine eidesstattliche Versicherung. Den Nachweis über die Anzeige bei der Polizei sollte man ebenfalls ins Landratsamt mitbringen. Die eidesstattliche Versicherung über den Führerscheinverlust kann man bei einem Notar oder direkt bei der Führerscheinstelle ablegen. „Hierfür sollte man unbedingt vorab telefonisch einen Termin vereinbaren“, sagt Helms. Wichtig auch: Wer einen neuen Führerschein beantragt, muss persönlich ins Landratsamt kommen, weil hierfür eine spezielle Unterschrift notwendig ist. Eine Vollmacht reicht deshalb nicht aus.

Bis der Führerschein da ist, muss man laut Helms in der Regel zwei bis drei Wochen warten. Länger dauert es, wenn das bisherige Dokument von einer anderen Behörde als dem Landratsamt Unterallgäu ausgestellt war. Der neue Führerschein kostet 27,30 Euro, die Gebühr für die eidesstattliche Versicherung beträgt beim Landratsamt 30,70 Euro. Insgesamt müssen für einen neuen Führerschein also 58 Euro bezahlt werden.

Weitere 20 Euro sind fällig, wenn der Ersatzführerschein per Express bestellt wird. Dies macht laut Rita Helms Sinn, wenn man den Führerschein besonders schnell benötigt, weil man zum Beispiel in den Urlaub fahren möchte. „Per Express ist der Ersatzführerschein im Regelfall innerhalb von 48 Stunden da.“

Grundsätzlich sind alle Fahrer eines Kraftfahrzeugs dazu verpflichtet, ihren Führerschein dabei zu haben und ihn bei eventuellen Kontrollen vorzuzeigen, so die Leiterin der Führerscheinstelle. Für die Übergangszeit stellt das Landratsamt deshalb auf Wunsch eine so genannte Ausnahmegenehmigung aus, mit der man seine Fahrerlaubnis in Verbindung mit dem Ausweis oder Pass nachweisen kann.

Info: Den Antrag auf einen Ersatzführerschein gibt es im Landratsamt in Mindelheim, in der Dienststelle in Memmingen, bei den Gemeindeverwaltungen und im Internet unter <link http: www.unterallgaeu.de fuehrerschein>www.unterallgaeu.de/fuehrerschein. Im Internet sind auch weitere Informationen rund um das Thema Führerschein zu finden.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.10.2024