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Landratsamt schützt Trinkwasser in Mindelheim und Bad Wörishofen

Landratsamt schützt Trinkwasser in Mindelheim und Bad Wörishofen

Von: PS

Um das Trinkwasser von Mindelheim und Teilen Bad Wörishofens zu schützen, hat das Landratsamt Unterallgäu verschiedene Vorkehrungen getroffen. Darauf weist Abteilungsleiterin Doris Back hin. Sie appelliert an alle Bürger, sich an die Regelungen zu halten, die nun für das bisherige Wasserschutzgebiet Mindelheim-Bad Wörishofen gelten. Wer dagegen verstoße, müsse mit einem Bußgeld rechnen, so Back. Die bislang gültige Verordnung wurde aufgehoben. Das Wasserschutzgebiet wird neu ausgewiesen.

Für das gesamte, bisherige Schutzgebiet gilt laut Back eine sogenannte Veränderungssperre, also ein Bauverbot. Das Gebiet erstreckt sich von Mindelau bis nach Großried im Ostallgäu und umfasst insgesamt 939 Hektar. Darüber hinaus dürfe in einem begrenzten Teil des Gebiets keine Gülle ausgebracht werden und es sei dort keine Beweidung erlaubt, so die Abteilungsleiterin. Das Gülle- und Beweidungsverbot, das nun per Allgemeinverfügung ausgesprochen wurde, gilt nach Backs Worten in der „engeren Schutzzone“. Die engere Schutzzone ist ein rund 98 Hektar großer, hygienisch besonders sensibler Bereich um die einzelnen Brunnenstandorte im Kern des Gebiets. „Eigentümer oder Nutzer der Grundstücke bekommen für die Einschränkungen Ausgleichsleistungen“, betont Back.

Hintergrund für die Maßnahmen ist, dass das bayerische Verwaltungsgericht die bisherige Verordnung für das Wasserschutzgebiet für ungültig erklärt hat. Das Urteil wurde jetzt rechtskräftig und das Schutzgebiet muss nun innerhalb von drei Jahren neu erlassen werden. Veränderungssperre und Allgemeinverfügung dienen laut Back dazu, das Gebiet und damit auch das Trinkwasser in dieser Zeit zu sichern. Nach Angaben des Gesundheitsamts beziehen rund 30.000 Menschen ihr Wasser aus dem Gebiet Mindelheim-Bad Wörishofen.

 

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.10.2024