Rund 105.000 Unterallgäuer sind am Sonntag, 22. April, dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben und darüber zu entscheiden, wer in den kommenden Jahren als Landrat die Geschicke des Landkreises lenken wird. Zur Wahl stellen sich Amtsinhaber Hans-Joachim Weirather für die Freien Wähler und Marita Kaiser-Wieser für die CSU.
Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Landratswahl im Überblick:
- Wer ist wahlberechtigt? Im Unterallgäu sind rund 105.000 Bürger wahlberechtigt. Bei der Landratswahl ist jeder Bürger wahlberechtigt, der am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz im Unterallgäu gemeldet und EU-Bürger ist.
- Wo kann man wählen? Es gibt 124 Wahllokale im Landkreis. Bei welchem Wahllokal man wählen muss, findet man auf den Wahlbenachrichtigungskarten, die bereits von den Gemeinden verschickt wurden.
- Wann haben die Wahllokale am Wahltag geöffnet? Die Wahllokale sind am 22. April von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
- Wo und bis wann kann man Briefwahlunterlagen beantragen, wenn man am Wahltag verhindert ist? Die Briefwahlunterlagen können bei der jeweiligen Gemeinde beziehungsweise bei der Verwaltungsgemeinschaft angefordert werden. Auch hierzu findet man Angaben auf seiner Wahlbenachrichtigungskarte. Wichtig ist es hier, die Postlaufzeiten zu beachten und die Briefwahlunterlagen nicht zu kurzfristig zu beantragen.
- Wann ist am Wahlabend mit Ergebnissen zu rechnen und wie erfährt man diese? Voraussichtlich bis 19 Uhr werden die Stimmzettel ausgezählt sein. Sobald ein Ergebnis vorliegt, wird es im Internet veröffentlicht unter www.unterallgaeu.de/wahlen. Zudem werden die Ergebnisse im großen Sitzungssaal des Landratsamts Unterallgäu in Mindelheim auf einer Leinwand gezeigt.