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Legionellen: Einige Vermieter müssen Warmwasser untersuchen lassen

Legionellen: Einige Vermieter müssen Warmwasser untersuchen lassen

Von: 42/PS

Legionellen können beim Duschen auf den Menschen übergehen. Foto: Landratsamt

Zum Schutz vor Legionellen müssen einige Vermieter ihre Warmwasser-Anlagen jetzt regelmäßig auf die Bakterien untersuchen lassen. Darauf weist der Leiter des Gesundheitsamts am Unterallgäuer Landratsamt, Dr. Wolfgang Glasmann, hin. Die neue Trinkwasserverordnung verpflichte viele Vermieter größerer Häuser erstmals zu jährlichen Tests. Der Hintergrund: Legionellen können schwere Erkrankungen auslösen.

Die Untersuchungspflicht gilt laut Glasmann für Vermieter, die eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung betreiben und ein Gebäude ab der Größe eines Dreifamilienhauses vermieten. Vermieter von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Privatleute, die ihre Häuser ausschließlich selbst nutzen, sind von der Untersuchungspflicht ausgenommen, so der Leiter des Gesundheitsamts.

Hotels, Schulen, Krankenhäuser oder Bäder müssen ihre Wasserleitungen und sonstigen Warmwasser-Installationen laut Glasmann bereits seit 2003 einmal im Jahr auf Legionellen überprüfen lassen. Neu ist nach seinen Worten, dass nun ein so genannter technischer Maßnahmenwert von 100 Legionellen je 100 Milliliter Wasser gilt. Das heißt, ab sofort müssen ab diesem Legionellen-Wert Maßnahmen gegen die Bakterien getroffen werden.

Nach der neuen Trinkwasserverordnung ist jeder zu den Kontrollen verpflichtet, der eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung betreibt und das Wasser daraus öffentlich oder gewerblich zur Verfügung stellt. Voraussetzung ist, dass es zu einer „Vernebelung“ des Wassers kommt, also dass zum Beispiel Duschen vorhanden sind. So kann nun etwa auch ein Fitnessstudio zu den Kontrollen verpflichtet sein, das seinen Mitgliedern Duschen anbietet und damit zur Infektionsquelle werden kann.

Denn mit Legionellen infiziert man sich Glasmann zufolge vor allem übers Einatmen beim Duschen. Die Erreger können mit den beim Duschen entstehenden feinen Wassertröpfchen in die Luft und damit in die Atemwege gelangen und verschiedene Erkrankungen auslösen – zum Beispiel die „Legionärskrankheit“, eine zum Teil schwer verlaufende Lungenentzündung. „Keine Gefahr besteht dagegen beim Trinken von Legionellen haltigem Wasser, also beim Verschlucken von Legionellen“, sagt Glasmann. Legionellen fühlen sich vor allem in warmem, stehendem Wasser wohl und können deshalb in Warmwassertanks oder Wasserleitungen vermehrt vorkommen. „Werden bei der Untersuchung erhöhte Legionellenwerte festgestellt, ist die Gesundheit in Gefahr und das Gesundheitsamt muss unverzüglich informiert werden“, sagt Glasmann.

Das Wasser von Warmwasseranlagen, die unter die neuen Regelungen fallen, muss bis spätestens 1. November 2012 von anerkannten Labors untersucht werden. Die Ergebnisse müssen dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden. Außerdem gilt nun eine Meldepflicht für Großanlagen zur Trinkwassererwärmung. Das sind zum Beispiel Anlagen ab 400 Liter Warmwasserspeicher.

 

Info: Viele weitere Informationen zum Thema Legionellen sind <link _blank>hier bei uns im Internet zu finden. Hier gibt es auch eine Liste mit Adressen von anerkannten Wasseruntersuchungsstellen sowie ein Meldeformular für Großanlagen zur Trinkwassererwärmung.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 01.10.2024