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Maskenpflicht an Wertstoffhöfen im Freien aufgehoben

Maskenpflicht an Wertstoffhöfen im Freien aufgehoben

An den Unterallgäuer Wertstoffhöfen und Kompostanlagen sowie an der Umladestation Breitenbrunn muss im Freien keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr getragen werden. Seit 2. September gelten in Bayern neue Corona-Regeln, die draußen keine Maske mehr vorsehen. Diese muss nur noch in geschlossenen Innenräumen der Entsorgungseinrichtungen getragen werden, teilt die Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises Unterallgäu mit. Bei Fragen gibt die Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises Auskunft unter Telefon (08261) 995-367 oder -467. Informationen zur Abfallentsorgung sind im Internet zu finden unter www.unterallgaeu.de/abfall

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 12.11.2024