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Maskenpflicht gilt auch für Schüler in Bus und Bahn

Maskenpflicht gilt auch für Schüler in Bus und Bahn

Von: Pressestelle

Im öffentlichen Personennahverkehr herrscht ab Montag, 27. April, die Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt auch für Schüler, welche Bus und Bahn auf dem Schulweg nutzen. Darauf weist das Landratsamt Unterallgäu hin. Wer keine solche Bedeckung trägt, darf nicht mitfahren. Die Mund-Nase-Bedeckung muss selbst besorgt werden, beziehungsweise bei Schülern müssen die Eltern dafür sorgen. Es kann sich laut Landratsamt auch um einen selbst genähten Schutz, einen Schal oder Loop handeln. Eine Nähanleitung steht unter www.unterallgaeu.de/corona zur Verfügung.

Helmut Höld, ÖPNV-Beauftragter am Landratsamt Unterallgäu, ergänzt: „Wir haben mehrere Maßnahmen getroffen, um die Gefahr einer Ansteckung im ÖPNV so gering wie möglich zu halten.“ Zum Beispiel werden alle Haltestellen angefahren und die Türen öffnen sich automatisch, ohne dass der Fahrgast selbst einen Knopf betätigen muss.

Zudem sollten die Fahrgäste auf einen möglichst großen Sicherheitsabstand achten. Zu volle Züge und Busse können Fahrgäste dem Verkehrsministerium melden an enge-im-nahverkehr@stmb.bayern.de. Im Unterallgäu nimmt auch das Landratsamt solche Hinweise entgegen unter oepnv@lra.unterallgaeu.de. Höld erklärt: „Bitte geben Sie in der E-Mail Datum, Uhrzeit, Verkehrsmittel, Linie und gegebenenfalls Haltestelle an.“

Er weist auch darauf hin: Tickets müssen selbstverständlich weiterhin gekauft werden. Zum Teil finde in Bussen und Bahnen kein Ticketverkauf mehr statt. Der Verkehrsverbund Mittelschwaben (VVM) hat aber die App „VVM/mona Ticket“ eingeführt, über die Einzel-, Wochen- und Monatskarten digital zu erwerben sind. Weitere Informationen unter www.vvm-online.de

Wie berichtet fährt der ÖPNV im Unterallgäu ab Montag, 27. April, wieder nach dem regulären Fahrplan. Ab 4. Mai verkehrt auch der Flexibus wieder wie gewohnt.

 

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.10.2024