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Maskenpflicht im Unterricht: Keine Ausnahmeregelung möglich

Maskenpflicht im Unterricht: Keine Ausnahmeregelung möglich

Von: Pressestelle

Im Unterallgäu ist im Unterricht keine Ausnahme von der Maskenpflicht möglich. Dies haben das bayerische Gesundheitsministerium und die Regierung von Schwaben entschieden. Landrat Alex Eder wollte über eine Ausnahmegenehmigung erreichen, dass alle Schüler, die im festen Klassenverbund unterrichtet werden, die Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht an ihrem Platz abnehmen dürfen. Damit gilt nun weiterhin: Schüler ab der 1. Klasse müssen im Unterricht eine Alltagsmaske tragen, solange die bayerische Corona-Ampel im Unterallgäu auf Rot steht.

Auf der Internetseite des Landkreises unter www.unterallgaeu.de/corona ist genau aufgeführt, welche Regelungen im Unterallgäu derzeit gelten.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.10.2024