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Mehr Alleinerziehende erhalten künftig Unterhaltsvorschuss

Mehr Alleinerziehende erhalten künftig Unterhaltsvorschuss

Von: Kreisjugendamt/Pressestelle

Erhält ein alleinerziehender Elternteil keine regelmäßige Unterhaltszahlung für das Kind, kann er unter Umständen einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Im Juni haben hierzu Bundestag und Bundesrat eine Neuregelung beschlossen dank der mehr Alleinerziehende Unterstützung erhalten. Die Neuregelung soll rückwirkend ab 1. Juli 2017 gelten. Noch ist das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen. „Für Berechtigte bedeutet das trotzdem: Sie müssen im Juli einen Antrag stellen, um alle Zahlungen zu erhalten“, erklärt Christine Keller, Leiterin des Kreisjugendamts Unterallgäu.

Bislang erhielten nur Eltern von unter zwölfjährigen Kindern einen Unterhaltsvorschuss und es gab diese Zahlung nur 72 Monate lang. „Ab Juli gibt es den Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes“, erklärt Keller. Zudem wird die Bezugsdauer von 72 Monaten aufgehoben.

Wer bereits Unterhaltsvorschuss erhält, muss diesen nicht erneut beantragen. „Doch Alleinerziehende mit Kindern ab zwölf Jahren oder Alleinerziehende, die bereits 72 Monate lang Unterhaltsvorschuss erhalten haben, können jetzt beim Landratsamt Unterallgäu einen Antrag einreichen“, so Keller. Als Alleinerziehend gilt, wer nicht verheiratet ist oder vom Ehepartner dauernd getrennt lebt.

Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie unter <link>www.unterallgaeu.de/unterhalt.

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Unterhaltsvorschusskasse am Landratsamt Unterallgäu, Telefon 0 82 61/9 95 - 3 08 oder - 2 44.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 14.10.2024