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Mit Bus oder Bahn zur Schule - Welche Kosten der Kreis übernimmt

Mit Bus oder Bahn zur Schule - Welche Kosten der Kreis übernimmt

Von: Pressestelle

Am 12. September fängt das neue Schuljahr an. Zahlreiche Kinder und Jugendliche machen sich dann wieder jeden Tag auf den Weg in den Unterricht. Viele davon fahren mit Bus oder Bahn. Bis zur 10. Klasse wird die Beförderung zur Schule laut Alfred Böhm, Sachgebietsleiter am Landratsamt Unterallgäu, vom Landkreis komplett bezahlt. Aber auch viele ältere Schüler erhalten nach seinen Worten finanzielle Unterstützung.

„Schüler bis zur 10. Klasse fahren grundsätzlich kostenlos“, sagt Böhm. Die Fahrkarte für Bus oder Bahn werde in der Regel über die Schule beim Landratsamt beantragt und dem Schüler rechtzeitig vor Unterrichtsstart nach Hause geschickt.

„Schüler ab der 11. Klasse und Berufsschüler, die in Teilzeit unterrichtet werden, müssen die Fahrkarten zunächst selber bezahlen“, erklärt der Sachgebietsleiter. „In vielen Fällen werden die Kosten allerdings teilweise oder sogar komplett erstattet.“ Liegen die Fahrtkosten pro Familie und Schuljahr über der so genannten Familienbelastungsgrenze von 440 Euro, übernehme der Landkreis den über diese Grenze hinausgehenden Betrag. Belaufen sich die Fahrtkosten für ein Schuljahr also zum Beispiel auf 500 Euro, bekommt man 60 Euro zurück. Komplett erstattet werden die Fahrtkosten laut Böhm allen Familien, die zum Schuljahresbeginn Kindergeld für drei oder mehr Kinder bekommen, Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld (Hartz IV) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Um die Kostenerstattung zu erhalten, muss man nach dem jeweiligen Schuljahr bis spätestens 31. Oktober einen Antrag beim Landratsamt stellen und die Original-Fahrkarten sowie eine Bestätigung der Schule einreichen.   

„In besonderen Einzelfällen gibt es auch eine Kostenerstattung, wenn man mit dem Auto zur Schule oder zur nächstgelegenen Bus- oder Bahnhaltestelle fährt“, sagt Böhm. „Zum Beispiel, wenn kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht, die Fahrt mit Bus oder Bahn nicht zumutbar oder der Einsatz des Autos wirtschaftlicher ist.“

Info: Weitere Informationen gibt es im Internet unter <link http: www.unterallgaeu.de schulweg>www.unterallgaeu.de/schulweg oder unter Telefon (08261) 995-350. 

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 14.10.2024