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Mit Öl verunreinigtes Wasser muss speziell entsorgt werden

Mit Öl verunreinigtes Wasser muss speziell entsorgt werden

Wie verhält man sich richtig, wenn Wasser in den Keller gelaufen ist? Darf man dieses selber abpumpen? Und wenn die Heizungsanlage augenscheinlich unbeschädigt ist, kann man diese einfach wieder in Betrieb nehmen? Nach dem Hochwasser stellen sich viele Bürgerinnen und Bürger diese Fragen. Das Landratsamt Unterallgäu und die Regierung von Schwaben haben wichtige Hinweise zusammengestellt.

  • „Sauberes“ Wasser ohne Verunreinigung mit Öl: Soweit auf der Wasseroberfläche keine Ölschlieren sichtbar sind, kann das Wasser abgepumpt werden. Man sollte die betroffenen Räume aber erst dann leer pumpen, wenn das Hochwasser abgeflossen ist und der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist. Ansonsten besteht Gefahr durch Auftrieb und Wasserdruck.
  • Ölverunreinigung im Wasser: Wenn das Wasser zum Beispiel durch aufgeschwommene oder beschädigte Öltanks mit Mineralöl verunreinigt ist, muss das Öl- Wasser-Gemisch von Einsatzkräften aufgenommen werden, die über speziell dafür geeignete Pumpen verfügen und eine ordnungsgemäße Entsorgung sicherstellen können. Deshalb sollte man in diesem Fall die örtlichen Einsatzkräfte informieren. Im Regelfall wird vor allem bei größeren Unwetter- oder Überflutungsereignissen eine zentrale Ölbeseitigung organisiert. Es ist dann in der Regel nicht notwendig, eigenständig einen Entsorgungsbetrieb zu beauftragen.
  • Ölbindemittel oder Reinigungsmittel: Ölbindemittel oder Reinigungsmittel sollte man nicht einsetzen. Denn dadurch ist es nicht mehr möglich, das Öl-Wasser- Gemisch abzupumpen und/oder das Öl in einer Separationsanlage abzuspalten. Nach Einsatz dieser Mittel muss das gesamte Öl-Wasser-Gemisch kostenintensiv entsorgt werden.
  • Heizungsanlage: Auch wenn die Heizung und/oder der Öltank augenscheinlich unbeschädigt ist, sollte die Heizungsanlage vor Wiederinbetriebnahme durch einen Fachbetrieb überprüft werden. Auch betroffene elektrische Geräte sollten von Experten durchgecheckt werden.
  • Stromversorgung:In überschwemmten und ausgepumpten Gebäuden sowie in sonstigen feuchten Räumen darf der Strom nicht einfach wieder eingeschaltet werden! Es besteht eine erhebliche Gefahr von Stromschlägen und Kurzschlüssen. Falls ein Hausanschluss oder Zählerschrank unter Wasser stand, muss vor der Wiederinbetriebnahme der Anlage die Überprüfung der Hausinstallation durch einen Elektrofachbetrieb durchgeführt werden. 
  • Fußbodenbeläge und Wandverkleidungen: Bodenbeläge und Wandverkleidungen sollten zur Kontrolle entfernt oder geöffnet werden, um zu sehen, ob dahinter noch Wasser steht. Betroffene Bereiche sollte man so schnell wie möglich trocknen. Nur so kann man Bauschäden oder Schimmelpilze vermeiden.
  • Garten:Gemüse aus überschwemmten Bereichen sollte nicht verzehrt werden. Bei gewerblich oder landwirtschaftlich genutzten Flächen stehen die örtlichen Behörden beratend zur Seite. Der Garten kann wieder bepflanzt werden, sobald kein Ölgeruch mehr wahrzunehmen ist. In der Regel dringen nur geringe Ölmengen in die oberste Bodenschicht ein. Diese werden in der Regel selbst abgebaut und verursachen keine dauerhafte Nutzungseinschränkung. Ist der Boden erkennbar mit Öl getränkt oder mit einer dicken Ölschlammschicht bedeckt, sollte man sich mit dem Landratsamt beziehungsweise mit dem Amt für Landwirtschaft über einen Abtrag des belasteten Bodens und dessen Entsorgung abstimmen.

Viele weitere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamts zu finden unter www.unterallgaeu.de/hochwasserschutz

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 02.07.2024