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Mitfeiern - auch unter 18 Jahren

Mitfeiern - auch unter 18 Jahren

Von: PS

Der Partypass lässt sich ganz einfach im Internet ausfüllen und ausdrucken. Foto: Eva Büchele/Landratsamt

Im Alter von 16 Jahren mal zu einer Party gehen - dagegen spricht eigentlich nichts. Doch unter 18-jährige Gäste stellen Festveranstalter vor ein Problem: Um Mitternacht müssen die Jugendlichen die Feier verlassen. Personalausweise darf der Veranstalter seit einiger Zeit nicht mehr einbehalten. Wie stellt er nun sicher, dass nach 24 Uhr keine Minderjährigen mehr anwesend sind? Die Lösung heißt „Partypass“.

Diesen Pass können die Jugendlichen auf <link http: www.partypass.de _blank external link in new>dieser Internetseite ausfüllen und ausdrucken. Anstatt des Personalausweises behält der Veranstalter dann den Partypass, nachdem er die Angaben mit denen im Ausweis verglichen hat.

Entwickelt hat diese Idee das „Netzwerk neue Festkultur“. Das „Kuratorium Sicheres Allgäu“ hat den Partypass für das Allgäu angepasst, als Ergänzung zum Festsiegel „Zünftig - vernünftig feiern“.

Das Jugendamt im Landratsamt Unterallgäu hat das Modell für den Landkreis noch durch eine Besonderheit ergänzt: Während anderenorts der Veranstalter liegen gebliebene Partypässe an die Gemeinden versendet, aus denen die jeweiligen Jugendlichen stammen, gehen liegen gebliebene Pässe im Unterallgäu gesammelt an das Jugendamt. Wer seinen Partypass bei einer Veranstaltung nicht mehr abholt, muss also damit rechnen, dass das Jugendamt die Erziehungsberechtigten anschreibt.  

Derzeit macht das Jugendamt den Partypass bei Jugendlichen und Veranstaltern bekannt. Kreisjugendpflegerin Lisa Huber ist guter Dinge, dass bald viele Festveranstalter im Unterallgäu den Partypass akzeptieren werden.

„Veranstalter im Unterallgäu nehmen den Jugendschutz sehr ernst“, sagt sie. Vergangenes Jahr führte sie mit Festveranstaltern 153 Beratungsgespräche zu diesem Thema. Im Jahr 2010, als diese Gespräche eingeführt wurden, fanden nur 50 statt.

Zum Teil sind diese Beratungen verpflichtend. Doch Lisa Huber hat festgestellt, dass die Veranstalter mittlerweile auch oft von selbst auf sie zukommen. „Die Grundlagen des Jugendschutzes sind inzwischen bekannt. So tauchen immer differenziertere Fragen auf“, sagt sie. Das zeige, dass die Veranstalter für das Thema sensibilisiert wurden. Die Zusammenarbeit mit den Vereinen beim Jugendschutz funktioniere sehr gut, lobt Huber.

 Informationen zum Partypass:

  • Der Partypass soll Jugendlichen ab 16 Jahren bis zur Volljährigkeit ermöglichen, bis 24 Uhr öffentliche Feste zu besuchen.
  • Die Jugendlichen können den Partypass unter <link http: www.partypass.de _blank external link in new>www.partypass.de ausfüllen und ausdrucken.
  • Zusätzlich zum Partypass muss der Jugendliche seinen Personalausweis mitführen. So kann der Veranstalter die Übereinstimmung der Daten prüfen.
  • Den Partypass behält der Veranstalter beim Einlass ein. Der Jugendliche muss seinen Pass wieder abholen, wenn er die Veranstaltung verlässt.
  • Partypässe, die liegen bleiben, kann der Veranstalter im Unterallgäu an das Jugendamt schicken. Das Jugendamt setzt sich dann mit den Eltern des Jugendlichen in Verbindung.

Mehr zum Thema Jugendschutz erfahren Sie <link internal link in current>hier.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 07.10.2024