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Mund-Nasen-Schutz auch auf Wochenmärkten und an Verkaufsbuden

Mund-Nasen-Schutz auch auf Wochenmärkten und an Verkaufsbuden

Von: Pressestelle

Die Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, gilt ab Montag, 27. April, auch auf Wochenmärkten, für sogenannte rollende Supermärkte, also zum Beispiel Hähnchenwägen, und für Saisonverkaufshütten. Die Verpflichtung gilt für das Personal ebenso wie für die Kunden. Darauf weist das Landratsamt Unterallgäu hin. Zur Bedeckung von Mund und Nase kann auch ein selbst genähter Schutz verwendet werden, ein Tuch oder ein Schal. Eine Nähanleitung steht zum Herunterladen unter www.unterallgaeu.de/corona

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.10.2024