DRUCKEN
Nach einem Wildunfall sofort die Polizei verständigen

Nach einem Wildunfall sofort die Polizei verständigen

Von: PS

Jeder dritte Unfall im Landkreis Unterallgäu ist laut Polizei ein Wildunfall. Rund 1100 Unfälle waren im Jahr 2012 auf Rehe, Wildschweine, Füchse oder Hasen zurückzuführen, wie Josef Eberhard sagt. Deshalb raten Josef Eberhard von der Mindelheimer Polizei und Sonja Stäger von der Unteren Jagdbehörde am Landratsamt, im Wald beziehungsweise an Waldrändern den Fuß vom Gas zu nehmen und nach Tieren Ausschau zu halten. Kommt es dennoch zu einem Unfall, müsse man sofort die Polizei verständigen.

Wildunfälle könnten zu jeder Tages- und Jahreszeit passieren, sagt Eberhard. Vor allem aber zwischen 17 und 8 Uhr krache es – und zwar auch dort, wo kein Warnschild explizit auf einen Wildwechsel hinweist. „Auf jeder Straße, die durch einen Wald führt sowie an allen Wald- und Feldrändern muss man mit Tieren rechnen und sollte langsamer fahren“, sagt Eberhard. Erkennt man ein Tier nicht rechtzeitig, solle man nicht ausweichen, sondern geradeaus weiterfahren und abbremsen. Denn ein Ausweichmanöver ist laut Eberhard nicht nur für den Gegenverkehr gefährlich, sondern könne auch schnell am Baum enden.

Wer mit einem Tier kollidiert ist, sollte den Unfall umgehend melden, betont Sonja Stäger. Tut man das nach einem Zusammenstoß mit einem Schalenwild wie einem Reh oder einem Wildschwein nicht, drohe ein Bußgeld. „Außerdem zahlt die Versicherung den Schaden in der Regel nicht, wenn man keine Bescheinigung von der Polizei oder dem Revierinhaber hat“, so Stäger. Hinzukommt, dass man mit einer sofortigen Meldung dafür sorgt, dass der Jagdpächter ein verletztes Tier von seinem Leiden erlösen kann. „Auch wenn das Tier noch geflüchtet ist, kann es schwere innere Verletzungen erlitten haben und der Jäger sollte es suchen“, sagt Sonja Stäger.

Für das richtige Verhalten nach einem Wildunfall geben Josef Eberhard und Sonja Stäger insgesamt folgende Tipps:

  • Unfallstelle absichern und nicht unnötig auf der Straße umhergehen.
  • Liegt das Tier mitten auf der Fahrbahn, Wild von der Straße ziehen, falls dies gefahrlos möglich ist. Dabei empfiehlt es sich, Handschuhe aus dem Verbandskasten zu tragen.
  • Sofort die Polizei verständigen. Diese informiert den zuständigen Revierinhaber. Muss man die Unfallstelle zum Telefonieren verlassen, sollt man sich diese genau merken – entweder anhand der Kilometermarkierung oder anhand von markanten Landschaftspunkten.
  • Das verletzte oder getötete Wild nicht mit nach Hause nehmen. Dies wäre Jagdwilderei und damit strafbar.
  • Von der Polizei oder vom Jäger eine Wildschadensbescheinigung ausstellen lassen und umgehend die Versicherung informieren. Unfälle mit so genanntem Haarwild (also zum Beispiel mit einem Wildschwein, Rehen, Fuchs, Hase oder Marder) sind über die Teilkaskoversicherung abgesichert.
Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.10.2024