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Nach Wildunfall sofort Polizei verständigen

Nach Wildunfall sofort Polizei verständigen

Von: 21/sdo

Die Zahlen sprechen für sich: Zwei bis drei Mal am Tag - so die offizielle Statistik - kam es im Unterallgäu im vergangenen Jahr zu einem Wildunfall. Auch heuer sehen die Zahlen laut Josef Eberhard von der Polizei Mindelheim ähnlich aus. Damit ist jeder vierte Unfall im Landkreis ein Wildunfall. Vor allem zwischen 17 Uhr abends und 8 Uhr morgens kracht es. Wie aber verhält man sich in einem solchen Fall richtig? Oberstes Gebot: Sofort die Polizei oder den zuständigen Revierinhaber verständigen, rät Sonja Stäger von der Unteren Jagdbehörde am Landratsamt.

Wer einen Unfall mit einem Reh, einem Wildschwein oder gar einem Hirsch zu spät oder gar nicht meldet, riskiere nach dem bayerischen Jagdgesetz nämlich leider auch ein Bußgeld. Und ohne eine Bescheinigung von Polizei oder Revierinhaber, dass es sich tatsächlich um einen Wildunfall gehandelt hat, zahlt die Versicherung den Schaden in der Regel nicht. Zudem sorge man mit einer sofortigen Meldung dafür, dass der Jagdpächter ein verletztes Tier von seinem Leiden erlösen kann, so Stäger.

 

Tipps für das richtige Verhalten nach einem Wildunfall:

  • An erster Stelle steht die eigene Sicherheit. Also: Unfallstelle absichern und nicht unnötig auf der Straße umhergehen.
  • Sofort die Polizei verständigen. Diese informiert den zuständigen Revierinhaber. Muss man zum Telefonieren die Unfallstelle verlassen, dann unbedingt die genaue Stelle anhand der Kilometermarkierung oder markanter Landschaftspunkte merken.
  • Nicht versuchen, dem verletzten Tier zu helfen. Dadurch begibt man sich möglicherweise nur selbst in Gefahr.
  • Das verletzte oder getötete Wild darf nicht mit nach Hause genommen werden. Dies wäre Jagdwilderei und damit strafbar.
  • Von der Polizei oder vom Jäger eine Wildschadensbescheinigung ausstellen lassen und umgehend die Versicherung informieren. Unfälle mit so genanntem Haarwild (also zum Beispiel mit einem Wildschwein, Rehen, Fuchs, Hase oder Marder) sind über die Teilkaskoversicherung abgesichert.

 

Entwicklung der Wildunfälle im Unterallgäu (laut Unfallstatistik der Polizei Mindelheim):

2002: 514

2003: 609

2004: 682

2005: 662

2006: 666

2007: 841

2008: 833

2009: 828

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.07.2024