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Neue elektronische Aufenthaltstitel ab 1. September

Neue elektronische Aufenthaltstitel ab 1. September

Von: sdo/22

Wer als Nicht-EU-Bürger in der Europäischen Union lebt, der benötigt hierfür künftig einen neuen, so genannten elektronischen Aufenthaltstitel (kurz eAT). Dieses Dokument im Scheckkartenformat wird am 1. September eingeführt und soll mehr Schutz vor Missbrauch bieten. Darin gespeichert werden auch biometrische Daten. Seine aktuellen Aufenthaltspapiere umtauschen lassen muss man aber nur, wenn deren Gültigkeit abläuft, betont der Leiter der Ausländerbehörde am Landratsamt Unterallgäu, Jürgen Friedrich. Wichtig sei es allerdings, sich dann frühzeitig um den neuen elektronischen Aufenthaltstitel zu kümmern.

  • Welche Aufenthaltstitel werden ab 1. September umgestellt? Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird ab 1. September für folgende Aufenthaltstitel ausgestellt: Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der Europäischen Gemeinschaft (EG), Aufenthaltskarte bzw. Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht selbst Unionsbürger sind, sowie die Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Bürger.
  • Werden die bisherigen Aufenthaltstitel ab 1. September ungültig? Nein. Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten laut Friedrich ihre eingetragene Gültigkeit. Deshalb sei es weder sinnvoll noch erforderlich, noch gültige Aufenthaltstitel von der bisherigen Etikettenform ins Scheckkartenformat umzutauschen.
  • Was ändert sich mit dem elektronischen Aufenthaltstitel? Der eAT besitzt künftig - europaweit einheitlich - einen kontaktlosen Chip, auf dem die biometrischen Merkmale (Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke), die so genannten Nebenbestimmungen und die persönlichen Daten gespeichert sind.
  • Wie erhält man einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel? Da auf dem Chip Fingerabdrücke gespeichert werden, müssen alle Antragsteller ab dem vollendeten 6. Lebensjahr unbedingt persönlich zur Ausländerbehörde kommen, wie Friedrich betont. Erst danach können die Papiere bei der Bundesdruckerei bestellt werden. Ist das Dokument fertig, müsse es - anders als bisher - auch zwingend persönlich in der Ausländerbehörde abgeholt werden.
  • Wann sollte man sich um den neuen elektronischen Aufenthaltstitel kümmern, wenn der bisherige abläuft? Auf die Wartezeiten hat die Ausländerbehörde am Landratsamt laut Friedrich leider keinen Einfluss, da die neuen Aufenthaltstitel ausschließlich von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt würden. Deshalb sei es auch nicht möglich, den Aufenthaltstitel direkt vor Ort auszustellen oder zu verlängern. Er empfiehlt aus diesem Grund, sich mindestens drei Monate vor Ablauf der Dokumente an die Ausländerbehörde zu wenden.

 

Weitere Informationen rund um den neuen elektronischen Aufenthaltstitel findet man (in 22 Sprachen) im Internet unter <link http: www.unterallgaeu.de eat>www.unterallgaeu.de/eat 

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.07.2024